
Mit zwei Urteilen vom 13. Dezember 2017 (Az.: 6 A 6.16 und 6 A 7.16) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der BND zur Unterlassung der Speicherung von Telefoniemetadaten verpflichtet ist. Der BND hat in der vom Geheimdienst betriebenen Datei VERAS (Verkehrsdatenanalysesystem) Metadaten von Auslands-Telefongesprächen gespeichert und zur geheimdienstlichen Analyse verwendet. Das BVerwG hielt die auf den öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gestützten Begehren