Umgehung von S/MIME und PGP.

Krypto-Forscher aus Deutschland und Belgien (FH Münster, Uni Bochum und KU Löwen) haben es geschafft die weltweit gängigsten Verschlüsselungen von E-Mails S/Mime und PGP zu umgehen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Zuvor war PGP laut älterer Whistleblower-Leaks selbst von der NSA nicht zu knacken. Die Forscher haben zwei Angriffsmöglichkeiten herausgefunden. Zur ersten veröffentlichten Angriffsmöglichkeit: Die Schwachstelle liegt nach Erkenntnissen der

Kanada: Verfahren wegen unautorisierter Nutzung eines Computersystems eingestellt

In Kanada wurde ein Teenager beschuldigt, ein Computersystem unautorisiert genutzt zu haben. In einem Informationsfreiheitsportal waren neben öffentlichen auch eigentlich geheime Dokumente abgelegt. Die Dokumente waren aber einfach durchnumeriert und nicht mit einem Zugriffsschutz versehen, so dass der Teenager einfach alle Dokumente abrufen konnte. Das Verfahren wurden nun eingestellt, da dem Teenager kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Quelle: https://heise.de/-4044532

Unternehmen ziehen Konsequenzen aus der DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung stellt bekanntermaßen sehr hohe Anforderungen an das Datenschutzniveau. Für einige Dienstleister und Anbieter scheinen die aus der Verordnung resultierenden Folgen und Pflichten solch hohe Kosten auszulösen, dass sie sich vom europäischen Markt zurückziehen. Wie heise.de berichtet, trifft dies besonders auf kleine Publisher von Games und Anbieter von Hilfstools zu. So stellen sowohl unroll.me (Newsletter-Verwaltung), als auch der Spiele-Entwickler

Neuer Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung?

Der EU-Rat wagt nach einem Bericht von heise.de einen neuen Anlauf zur Ermöglichung einer Vorratsdatenspeicherung. Im Oktober vergangenen Jahres war wohl noch geplant, den Ermittlungsbehörden via Neuregelung der E-Privacy-VO Zugang zu den gewünschten Informationen zu verschaffen. Dies geht aus einem von Corporate Europe Observatory über eine Informationsfreiheitsabfrage erlangten Dokument hervor. Angriffspunkt der Behörden wären dann die bei Providern kurzzeitig gespeicherten

Zur Anwendbarkeit der Datenschutzbestimmungen des TMG

Die Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) wurden bislang nicht an die DSGVO angepasst. Es stellt sich somit die Frage nach deren Anwendbarkeit ab dem 25.5.2018. Im Grundsatz hat die DSGVO Anwendungsvorrang; eine Einschränkung ergibt sich ggf. aber aus Art. 95 DSGVO. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellt nun in einem Positionspapier ihre Auffassung zu der

Änderungen der DSGVO

Kurz, bevor die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gültigkeit erlangt, hat der Rat der Europäischen Union „offensichtliche Fehler“ in der DSGVO (alle Sprachfassungen) korrigiert. Allerdings wird von Kritikern angemerkt, es seien durchaus nicht alle Änderungen tatsächlich nur sprachliche Korrekturen oder Berichtigungen offensichtlicher inhaltlicher Fehler.  So wird beispielsweise in der deutschen Sprachfassung in Artikel 25 Abs. 2 Satz 1 das Wort „grundsätzlich“ entfernt –

Informatik an der Universität des Saarlandes im CHE-Ranking erfolgreich

Im aktuellen CHE-Ranking hat die Informatik der Universität des Saarlandes sehr gut abgeschnitten. Das Ranking bezieht zahlreiche Kriterien mit ein, weshalb keine einzelne beste Hochschule oder Fakultät benannt werden kann. In allen vier Kriterien der Standard-Ansicht des Rankings gehört die Saarbrücker Informatik jedoch zur Spitzengruppe, insbesondere beim Studierenden-Urteil zur allgemeinen Studiensituation. Ähnlich gut haben die RWTH Aaachen, das Karlsruher Institut

BGH zu Adblockern

Der BGH hat entschieden, dass das Angebot eines Werbeblockers – konkret: AdBlock Plus – nicht gegen das UWG verstößt. Demnach stellt das Angebot weder eine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG noch eine aggressive geschäftliche Handlung gemäß § 4a UWG dar. Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=82856&pos=1&anz=79 Der Volltext des Urteils wird hier veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.

Peta und der Affe

In dem jahrelangen Urheberrechtsstreit der Tierrechtsorganisation Peta im Namen des Affen „Naruto“ gegen den Fotografen John David Slater wurde nun abschließend entschieden. Dabei ging es um das Urheberrecht an den Selfies, die der Affe mit der Kamera des Fotografen von sich schoss. Zunächst hielt das zuständige US-Berufungsgericht fest, dass Tiere ohne ausdrückliche gesetzliche Genehmigung nicht auf Rechte aus einem Gesetz

Online-Schnellcheck für Forschungsförderung in Mobilität 4.0

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur leistet mit seinem Programm „mFUND“ einen Beitrag zur Startkapitalgenerierung für Mobilität 4.0. Hierbei werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte „rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0“ unterstützt. Eigene digitale Ideen können per Schnellcheck hinsichtlich einer möglichen Förderung überprüft werden. Neben der Förderung stehen Veranstaltungen, so auch BMVI DATA-RUN, und die mCLOUD sowie weitere