
Die entscheidenden Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind mit Wirkung zum 1.1.2018 umzusetzen. Die praktische Umsetzung der dort normierten Prüf- und Löschungspflichten durch soziale Netzwerke hat bereits in den ersten Tagen einen Diskurs über Sinn, Zweck und Nutzen des Gesetzes ausgelöst. Nachdem der Nachrichtendienst „Twitter“ verschiedene Nutzerkonten (zeitweilig) – auch solche von Satireseiten – gesperrt hatte, reagierten verschiedene Politiker mit dem