In einem Dokument hat der europäische Rat seine Absicht kundgetan, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zertifizierung von Cybersicherheit zu schaffen. Dazu soll ein gemeinsames, vereinheitlichtes Zertifizierungsverfahren für Produkte, Dienste und Verfahren entwickelt werden. So könnten Unternehmer künftig auf ein einziges, europaweit anerkanntes und standartisiertes Verfahren zurückgreifen und so ihre Tätigkeit noch leichter auch über Landesgrenzen hinweg ausüben. Sinn und Zweck
