Die Magistratsabteilung der Stadt Wien hat nach der Beschwerde eines Mieters bestätigt, dass Hausverwaltungen, die Klingelschilder mit darauf erkennbaren Namen anbringen, gegen die „Pflicht der Geheimhaltung“ verstoßen. Die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz empfiehlt demnach allen Betroffenen, Schadenersatz im Sinne von Art. 78 DSGVO zu fordern. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lutz Hasse, bestätigte dies und betont,
