Grundgesetzänderung macht Weg zum DigitalPakt Schule frei

Mittels „DigitalPakt Schule“ will der Bund die Digitalisierung deutscher Schulen vorantreiben, geplant ist eine Förderung in Höhe von 5 Milliarden Euro über 5 Jahre, beginnend 2019. Das Geld soll unter anderem für Laptops, die Dateninfrastruktur und Lernplattformen genutzt werden.

 

Am 23.11.2018 haben sich die Fraktionen der Union, SPD, FDP und Grünen auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Diese Änderung ist notwendig, da die Zuständigkeit im Bildungswesen derzeit grundsätzlich bei den Ländern liegt. Vorgeschlagen wird als Formulierung für Art. 104c des Grundgesetzes:

 

„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.“

 

Der Bundestag hat seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung bereits kundgetan, allerdings sträuben sich derzeit noch einige Länder im Bundesrat massiv gegen den geplanten DigitalpaktSchule.

 

Quellen:

– https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html (Website des Bundesministeriums zum DigitalPakt Schule)

– http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/digitalpakt-schulen-parteien-einigen-sich-auf-grundgesetzaenderung-a-1240089.html (dpa-Meldung)

– https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/gemeinsame-erklaerung-bundestagsfraktionen-cducsu-spd-fdp-buendnis90die (Pressemitteilung der SPD-Fraktion)

– http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/digitalpakt-schule-widerstand-im-bundesrat-a-1240670.html (zum Widerstand der Länder im Bundesrat)

– http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/061/1906144.pdf (Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses)