Verbraucherschützer aus sieben europäischen Ländern haben sich entschlossen, gemeinsam gegen die Datenerhebungen seitens Google vorzugehen.
Argumentiert wird, dass das Standort-Tracking, das Google vielfach verwendet, um beispielsweise zielgerichtete Werbung schalten zu können, gegen die DSGVO verstoße. Google habe dahingehend kein ausreichendes Interesse an der Datenerhebung und -verarbeitung.
Bedenklich sei dabei vor allem, dass Google durch „Tricks“ sicherstelle, dass die Ortung der benutzten Geräte quasi dauerhaft angeschaltet sei und Google dadurch dauerhaft Standortdaten aller Nutzer erhält.
Google hingegen argumentiert, dass es seinen Nutzern freistehe, die Ortung der Geräte jederzeit nach Belieben an- und abzuschalten.
Ein Interessenskonflikt entsteht dabei auch deshalb, weil Google gerade Standortdaten von Nutzerendgeräten verwendet, um tages- und minutenaktuelle Verkehrsmeldungen für Pendler zur Verfügung zu stellen. So erkennen die Google-Algorithmen beispielsweise, wenn viele Geräte sich auf einer bestimmten Strecke befinden, ohne sich vorwärts zu bewegen, und sendet Stauwarnungen an andere Nutzer beziehungsweise passt Navigationsfunktionen an, um besagte Strecke zu meiden.
Insofern ergeben sich für den Endverbraucher durchaus auch Vorteile aus einer dauerhaften Standortabfrage durch Google.
Ob diese oder die Nachteile eines solchen Vorgangs überwiegen, muss letztlich jedoch jeder Benutzer für sich selbst entscheiden.