27. EDV-Gerichtstag

Der nächste und somit 27. Deutsche EDV-Gerichtstag wird vom 19. bis zum 21. September 2018 in Saarbrücken stattfinden. Das diesjährige Thema lautet: „Rechtspraxis digital: Probleme bewältigen – Zukunft gestalten“. Der jährlich veranstaltete Kongress ist bundesweit die größte Veranstaltung dieser Art. Den Auftakt der Veranstaltung wird wie auch in den vergangenen Jahren das sog. HackerCamp bilden.

Staatsanwaltschaft macht Bitcoin und Ether flüssig

Die bayrische Zentralstelle für Cybercrime hat verschiedene Kryptowährungen aus ihrer digitalen Asservatenkammer zu „Echtgeld“ gemacht. Laut heise.de wurden insgesamt 1312,49 Bitcoin, 1399,04 Bitcoin Cas, 1312,49 Bitcoin Gold und 220,81 Ether verkauft. Diese Kryptowährungen mit einem Gegenwert von über 12 Millionen Euro stammen von den Betreibern des Medienportals LuL.to. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, wird festgelegt in welchem Verteilungsmaßstab das erlöste

Domain-Registrierung: Eine der ersten gerichtlichen Entscheidungen zur DSGVO

Der US-amerikanische Domain-Verwalter ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ist vorm Landgericht Bonn mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die deutsche EPAG (Domain Services GmbH) gescheitert. ICANN sah durch die verminderte Erhebung von persönlichen Daten und beabsichtigte Löschung bereits erhobener Daten im Rahmen der Registrierung einer Domain durch EPAG Probleme. Konkret handelt es sich um Tech-C- (Technischer

Folgen der DSGVO

Einige US-amerikanische Websites, vor allem Nachrichtenseiten, erlauben derzeit Nutzern aus der Europäischen Union (sowie den EWR-Mitgliedern Island, Liechtenstein und Norwegen) keinen Zugriff auf deren Onlineangebot. Grund dafür ist die DSGVO („blocked due to GDRP“). Die zum Medienhaus Lee Enterprises gehörende Bismarck Tribune und Tronc-Zeitschriften wie die New York Times und Chicago Tribune sind derzeit nicht erreichbar. An einer Lösung würde

Datenschutzrecht in der Praxis

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar. Pünktlich zu diesem Ereignis fand an diesem Tag im Landgericht Saarbrücken der zweite Teil der Vortragsreihe „Datenschutzrecht in der Praxis“ statt, gemeinsam organisiert vom Ministerium der Justiz des Saarlandes, dem Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, dem Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland sowie der saarländischen

BND-Überwachung von Bundesbürgern gestoppt

Der deutsche Auslandsgeheimdienst (BND) hat nach einer netzpolitischen Aktion von „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) erklärt, dass er künftig keine Metadaten aus Telekommunikation von Bundesbürgern mehr in seiner VERAS-Datenbank speichere. Zunächst hatte ROG vorm Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erstritten, dass Mitglieder der Organisation aus der Datenbank heraus zu nehmen seien. Dies galt jedoch nur als Einzelfallentscheidung. Die Daten aller anderen Bundesbürger wurden

Jurablogs

Bereits 2006 wiesen wir auf das Angebot jurablogs.com hin. Nach diesem Zeitraum sei es uns aber gestattet, uns zu wiederholen. Blogs haben sich einen festen Platz unter den juristischen Informationsangeboten erobert und bieten oft hochwertige Inhalte sowie aktuelle Berichterstattung. In der Vielfalt von Angeboten droht aber ein Verlust an Übersicht. jurablogs.com löst dieses Problem durch eine übersichtliche Anordnung aktueller Meldungen

BGH-Urteil zu Dash-Cams

Dauerhaftes Filmen illegal, aber aus Gründen der funktionierenden Zivilrechtspflege und dem Anspruch auf rechtliches Gehör als Beweismittel zulässig – so lässt sich das BGH-Urteil zum Thema Dash-Cams in Autos kurz zusammenfassen. Das Rechtsmittel zum BGH hatte die Versicherungsgesellschaft eines Unfallbeteiligten eingelegt, da Vorinstanzen ein Beweisverwertungsverbot der Film-Aufnahmen für rechtlich geboten hielten. Der BGH stellt nun fest, dass es zwar grundsätzlich

Umgehung von S/MIME und PGP.

Krypto-Forscher aus Deutschland und Belgien (FH Münster, Uni Bochum und KU Löwen) haben es geschafft die weltweit gängigsten Verschlüsselungen von E-Mails S/Mime und PGP zu umgehen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Zuvor war PGP laut älterer Whistleblower-Leaks selbst von der NSA nicht zu knacken. Die Forscher haben zwei Angriffsmöglichkeiten herausgefunden. Zur ersten veröffentlichten Angriffsmöglichkeit: Die Schwachstelle liegt nach Erkenntnissen der

Kanada: Verfahren wegen unautorisierter Nutzung eines Computersystems eingestellt

In Kanada wurde ein Teenager beschuldigt, ein Computersystem unautorisiert genutzt zu haben. In einem Informationsfreiheitsportal waren neben öffentlichen auch eigentlich geheime Dokumente abgelegt. Die Dokumente waren aber einfach durchnumeriert und nicht mit einem Zugriffsschutz versehen, so dass der Teenager einfach alle Dokumente abrufen konnte. Das Verfahren wurden nun eingestellt, da dem Teenager kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Quelle: https://heise.de/-4044532