Veröffentlichung des BGBl könnte in Rechtsstreit resultieren

Mit der Veröffentlichung des BGBl auf der Webseite „offenegesetze.de“ (wir berichteten) könnte dem Herausgeber und Betreiber der Webseite, der OpenKnowledge Foundation, eine Klage drohen. Hintergrund ist, dass der bisher einzige Herausgeber des BGBl, der Bundesanzeiger Verlag, als privates Unternehmen vermeintlich das Urheberrecht an den Datenbanken des BGBl hält. Die Dokumente selbst sind amtliche Werke und damit gemeinfrei. Jedoch ist noch

BGBl frei zugänglich

Die OpenKnowledge Foundation bietet seit 10. Dezember 2018 die Möglichkeit, das gesamte Bundesgesetzblatt kostenlos online zu konsultieren. Bisher war dies zwar auch schon möglich, jedoch nur mit Enschränkungen: Der Bundesanzeiger Verlag, der bislang das BGBl auflegt, stellt einen kostenlosen Bürgerzugang zur Verfügung, mit dem sich die entsprechenden Dokumente lesen lassen. Jedoch ist es nicht möglich, diese in einer Volltextsuche zu

IT-Security Trends 2019

Erste Prognosen für 2019 in Sachen IT-Sicherheit lassen vermuten, wo voraussichtlich im neuen Jahr die Hauptproblemfelder in der IT-Sicherheit liegen werden: – Angriffe im Bereich des Home-Office: Durch immer mehr „smarte“ Geräte, sowohl im Arbeitsumfeld wie aber auch speziell in privaten Umgebungen, bieten sich Angreifern auch immer mehr Angriffsflächen, diese Geräte zu nutzen, um Angriffe auszuführen. – DSGVO: Im Bereich

Domain-Registrar haftet als Störer

In einem Urteil vom 31. August 2018, AZ 6 U 4/18, hat das OLG Köln die Haftung des Domain-Registrars für Urheberrechtsverletzungen angenommen. Demnach muss der Registrar einer Domain, wenn offenkundige Urheberrechtsverstöße vorliegen, die Domain vom Netz nehmen, auch wenn er nicht Betreiber der Webseite ist, die die Urheberrechtsverstöße begeht. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der Registrar

Neues Verpackungsgesetz ab 01. Januar 2019

Mit dem neuen Jahr 2019 ist auch das neue VerpackG in Kraft getreten, dass die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) von 1998 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes ist es, bestimmte anfallende Abfallmengen einerseits zu reduzieren oder teilweise ganz zu vermeiden und andererseits, größere Mengen bisher anfallenden Abfalls zu recyclen (§ 1 Abs. 1 VerpackG). Dies soll erreicht werden, indem Hersteller von systembeteiligungspflichtigen

Mörder per iPhone-App überführt

Im Großbrittanien hat ein Apothker seine Ehefrau im eigenen Haus ermordet und versucht, es wie die Tat eines Einbrechers aussehen zu lassen. Er konnte jedoch anhand der Bewegungsdaten auf seinem Handy und dem Handy des Opfers überführt werden. Er wurde von einem britischen Gericht wegen Mordes verurteilt. Der Apothker stellte  die Tat so dar, als habe er seine Frau bereits

Möglichkeit der digitalen Anzeigenerstattung im Saarland

Seit dem 29.11.18 können im Saarland und in Rheinland-Pfalz Anzeigen per Mausklick erstattet werden. Die Belehrung erfolgt per Onlinetext. Eine anonyme Meldung ist allerdings nicht möglich. Durch das digitalisierte Verfahren soll den Bürgern eine einfachere Strafverfolgung ermöglicht und die Polizei entlastet werden. Quelle: https://m.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/neue-onlinewache-der-polizei-im-saarland_aid-34963847?pgnr=0 zur Plattform: https://iframe01.saarland.de/onlinewache/welcome.php

Australisches Parlament erlässt Entschlüsselunggesetz

Die australischen Parlamentskammern haben ein Gesetz beschlossen, welches Unternehmen der IT-Branche zwingt, mit Geheimdiensten und Polizeibehörden weitreichend zu kooperieren. Demnach sollen Befugnisse zugelassen werden, welche laut Australian Human Rights Commission das Recht auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung erheblich einschränken können. Laut Gesetz müssen IT-Konzerne bei der Entschlüsselung der von Verdächtigen eingesetzten Kommunikationsprogramme behilflich sein oder eine „Hintertür“ für die Behörden

BVerfG: De-Mail erfüllt nicht die prozessuale Schriftform

Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 19. November 2018 – 1 BvR 2391/18 entschieden, dass eine De-Mail nicht die Schriftform des § 23 BVerfGG erfüllt und daher die so eingereichte Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Das BVerfG grenzt dabei deutlich die E-Mail vom Fax ab und verweist in diesem Zuge darauf, dass Entsprechendes für eine De-Mail gelte. Das Telefax erfüllt nach der Rechtsprechung des

VG Dresden verlangt qualifizierte Signatur für Fax

Das VG Dresden wies eine per Telefax eingereichte Klage als unzulässig ab. Es begründete dies damit, dass das Telefax die Formerfordernisse für elektronische Dokumente nach § 55a VwGO nicht erfüllt. Im Ergebnis stellt sich das VG Dresden damit gegen die herrschende Rechtsprechung, wonach das Telefax als Schriftstück angesehen wird und daher zulässig per Telefax Klage eingereicht werden kann. So hat beispielsweise das