Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes einheitliches Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU zu gewährleisten. Sie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und legt (teilweise) strengere Sicherheitsanforderungen für eine nunmehr breitere Palette von Sektoren fest. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss diese erst durch entsprechende Gesetzgebung der Mitgliedstaaten
