Nach Vorlage des BGH entschied der EuGH mit Urteil C-159/23 vom 17.10.2024, dass die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (Richtlinie 2009/24/EG) den Vertrieb von sog. Cheat Tools nicht untersagt (Cheat Tools verändern die Bedienart einer Konsole). Der japanische Hersteller Sony hatte gegen die deutsche Firma Datel Design and Development geklagt. Dabei verwies das Unternehmen auf das Urheberrecht. Gem. Art. 4 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2009/24/EG stellt „die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms“ eine zustimmungsbedürftige Handlung dar. Cheat Tools veränderten jedoch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht den Quellcode, sondern lediglich die im Arbeitsspeicher abgelegten Daten.
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EuGH entscheidet gegen Sony: Cheat-Tools sind keine Urheberrechtsverletzung | heise online