In einem Urteil vom 30. April 2019 hat das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 O 27/18) entschieden, dass Inhalte von gutenberg.org, sofern diese in Deutschland verfügbar sind, dem deutschen Urheberrecht unterfallen. Unter den zur Verfügung gestellten E-Books sind unter anderem insgesamt 18 Werke von Thomas Mann, Alfred Döblin und Heinrich Mann. Diese werden nach deutschem Recht erst 70 Jahre
