Bundesdatenschutzbeauftragter stellt seinen 27. Tätigkeitsbericht vor

Am 8. Mai 2019 hat der aktuelle Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber den 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz vorgestellt und dem Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble übergeben. In dem Bericht zieht der Bundesdatenschutzbeauftragte unter anderem Resümee über das erste Jahr nach der DSGVO. Der Start sei etwas unglücklich gelaufen, jedoch sei die DSGVO im Ganzen ein Gewinn für den

Kfz-Kennzeichen gescannt

Laut Informationen, die der Piratenpartei in Bayern zugespielt worden seien, hat die bayrische Polizei im Jahre 2018 die vorhanden Geräte zum automatisierten Lesen von Nummernschildern nicht lediglich gezielt eingesetzt. Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das automatisierte Erfassen von Kennzeichen nur bei gezielter Suche bei Fahndungen als verfassungsmäßig einstufte, sollen mehrere Stunden Material anlasslos erhoben und dauerhaft gespeichert worden sein.

Aktueller Stand zu DSGVO-Bußgeldern

Eine Umfrage der Welt am Sonntag hat ergeben, dass knapp ein Jahr nach Beginn der Geltung der DSGVO von den Datenschutzbehörden der Länder insgesamt 81 Verstöße bußgeldbewehrt bestraft worden sind. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich nicht an der Umfrage. Wir berichteten bereits Ende Januar 2019 vom damals aktuellen Stand (http://www.jura.uni-saarland.de/bisher-41-bussgelder-in-deutschland-aufgrund-der-dsgvo/). Die Gesamtsumme der 81 verhängten Bußgelder beläuft sich auf 485.490 Euro. Den

Neues Datenschutz-Zentrum in München eröffnet

Google hat ein neues Datenschutzzentrum mit Standort München eröffnet. Das neue Google Safety Engineering Center (GSEC) soll bis zum Jahresende 200 Mitarbeiter beschäftigen und Sicherheit und Datenschutz fortentwickeln. So will man etwa zukünftig bösartiges Browser Fingerprinting durch Webseiten erkennen können sowie das Dashboard des im Jahre 2015 gestarteten „Google-Kontos“ weiterentwickeln. Geplant ist, Privacy Tools „Made in Germany“ bereitzustellen, die nicht

Influencer handeln grundsätzlich gewerblich

Mit dem Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18 hat das LG München entschieden, dass Influencer mit mehreren 100.000 Followern bei Produktverlinkungen grundsätzlich gewerblich handeln. Die Influencerin Cathy Hummels hatte im Sachverhalt Posts auf der Plattform Instagram veröffentlicht, die Produktverlinkungen enthielten. Es bestand aber keine vertragliche Bindung zwischen Ihr und dem Inhaber der Produktmarke. Der Argumentation der Beklagten Hummels

Gutenberg.org in Deutschland gesperrt

In einem Urteil vom 30. April 2019 hat das OLG Frankfurt am Main (Az. 11 O 27/18) entschieden, dass Inhalte von gutenberg.org, sofern diese in Deutschland verfügbar sind, dem deutschen Urheberrecht unterfallen. Unter den zur Verfügung gestellten E-Books sind unter anderem insgesamt 18 Werke von Thomas Mann, Alfred Döblin und Heinrich Mann. Diese werden nach deutschem Recht erst 70 Jahre

Wahlbeeinflussung durch Social Media: Forscher erhalten Zugriff auf Facebook-Daten

Facebook gibt im Rahmen einer im Frühjahr 2018 angestoßenen unabhängigen internationalen Studie zum Einfluss sozialer Online-Netzwerk auf Wahlen den beteiligten Forschern Zugriff auf die Daten des Netzwerks. Der Zugang auf die für die Studie relevanten Daten erfolgt dabei über eigens zu diesem Zweck geschaffenen, sicheren Schnittstellen. Die Privatsphäre der Nutzer werde daher laut Facebook nicht verletzt. Organisiert und durchgeführt wird

Saarländischer Datenschutzbericht vorgestellt: Positive Bilanz für DSGVO

Der 27. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland ist am Mittwoch, den 10 April, in Saarbrücken vorgestellt worden. Der Bericht umfasst den Zeitraum 2017/2018, sodass auch die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung reflektiert wird. Die Datenschützer ziehen dabei eine erste positive Bilanz. So sei eine gesteigerte Sensibilisierung der Bürger für datenschutzrechtliche Fragen erkennbar. Die Betroffenen nehmen etwa vermehrt ihre

Gesetzesvorschlag gegen terroristische Inhalte im Internet jetzt im Trilog

Am 17.04.2019 wurde vom europäischen Parlament ein Gesetzesvorschlag für den Erlass einer Verordnung gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke verabschiedet. Die ursprüngliche Fassung wurde bereits am 12.09.2018 von der europäischen Kommission eingebracht und zunächst in das zuständige Komitee verwiesen. Nunmehr kann nach Zustimmung des Parlaments der Vorschlag in den Trilog eintreten. Der Vorschlag beinhaltet eine Löschfrist von einer

Uploadfilter sperren Mueller-Bericht

Der Abschlussbericht des US-Sonderermittlers Robert Mueller ist ein Werk der amerikanischen Regierung und damit gemeinfrei. Da er jedoch im Original nur in Form von nicht durchsuchbaren PDFs veröffentlicht wurde, hatten Nutzer der Plattform Scribd das Dokument in einer durchsuchbaren Form hochgeladen. Insgesamt wurden jedoch 32 Versionen des Dokuments vom Upload-Filter der Plattform gesperrt. Grundlage hierfür war die Entscheidung eines Verlages,