NOYB klagt gegen Hamburger Datenschutzbehörde wegen Untätigkeit gegenüber PimEyes

NOYB hat am 30.04.2026 eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Hamburger Datenschutzbehörde effektiv gegen PimEyes vorgehen sollte. Auf der Website von PimEyes können Nutzer Fotos hochladen, die dann mittels KI mit der Gesichtsdatenbank, die bereits Milliarden von Bildern umfasst, abgeglichen werden. PimEyes durchsucht das Internet nach Abbildungen von Gesichtern und speichert diese in einer Datenbank. All diese Bilder werden die für die Gesichtssuchmaschine PimEyes genutzt. Ähnlich wie das US-Unternehmen Clearview AI, gegen das das wegen DSGVO-Verletzungen bereits mehrere Millionen-Strafen verhängt wurden.

Ein Betroffener hatte bei der Hamburger Datenschutzbehörde bereits 2020 Beschwerde gegen PimEyes eingereicht. Am 5.11.2025 stufte die Hamburger Aufsichtsbehörde das Vorgehen von PimEyes als rechtswidrig ein und entschied, dass PimEyes das Auskunfts- und Löschungsbegehren des Beschwerdeführers hätte beantworten müssen. Die Hamburger Datenschutzbehörde war jedoch der Auffassung, keine konkreten Maßnahmen treffen zu müssen, um dies zu unterbinden. Begründet wurde dies mit mangelnden Erfolgsaussichten, da das Unternehmen seinen Sitz in Dubai habe und nicht auf Anfragen reagiere. NOYB möchte mit der Klage erreichen, dass die Behörde erneut über die ursprüngliche Beschwerde entscheiden und Maßnahmen für eine effektive Abhilfe treffen muss.

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