Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket zum Ausbau digitaler Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden dadurch insbesondere im Kampf gegen internationalen Terrorismus, Extremismus sowie schwere und organisierte Kriminalität gestärkt werden. Hintergrund seien eine veränderte Sicherheitslage, wachsende Datenmengen und die zunehmende Bedeutung digitaler Instrumente in Ermittlungsverfahren.
Im Zentrum des Vorhabens stehen zwei Maßnahmen: die automatisierte Datenanalyse und der automatisierte biometrische Bildabgleich.
Die automatisierte Datenanalyse soll Ermittlungsbehörden ermöglichen, relevante Zusammenhänge und Querverbindungen in großen Datenbeständen schneller zu erkennen. Dadurch sollen insbesondere terroristische und kriminelle Strukturen besser sichtbar gemacht werden.
Der biometrische Bildabgleich soll demgegenüber öffentlich verfügbare Daten aus dem Internet einbeziehen, um Personen etwa im Rahmen von Fahndungen zu identifizieren, zu lokalisieren oder weitere Hinweise zum Sachverhalt zu gewinnen.
Der Einsatz von KI und anderen digitalen Werkzeugen wird dabei ausdrücklich als bedeutsam für die Strafverfolgung hervorgehoben. Zugleich macht das Vorhaben deutlich, dass nicht alles, was technisch möglich ist, in einem Rechtsstaat auch zulässig ist. Erforderlich sind vielmehr klare gesetzliche Leitplanken für den Einsatz digitaler Ermittlungsinstrumente. Diesem Zweck soll das Gesetzespaket dienen.
Quelle:
- Im Kabinett: Mehr Befugnisse für Polizei und Strafverfolgungsbehörden | Bundesregierung
- BMI – Alle Meldungen – Stärkung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus
- BMJV – Pressemitteilungen – Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für neue digitale Ermittlungsmaßnahmen
- BMJV – Pressemitteilungen – Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen
