Neuer Koalitionsvertrag in Hessen sieht weitere Überwachungsmöglichkeiten für Polizei vor

In ihrem jüngst finalisierten Entwurf des Koalitionsvertrags einigt sich die zukünftige Koalition aus CDU und SPD in Hessen auf verschiedene Ausweitung polizeilicher Überwachungsmöglichkeiten.
 
Ein Beispiel mit datenschutz- und verfassungsrechtlicher Brisanz ist die Überwachung privater audiovisueller Systeme:
Laut dem Abschnitt „Smarte Polizei“ des Entwurfs „muss den Sicherheitsbehörden in engen Grenzen und mit richterlicher Anordnung der Zugang zu bestehenden privaten audiovisuellen Systemen gestattet sein, um in den bestehenden rechtlichen Befugnissen beispielsweise die Wohnraumüberwachung durchführen zu können“.
Mit audiovisuellen Systemen können hier u.a. Smart Home Technologien und Sprachassistenten gemeint sein. Derartige Pläne wurde bereits im Jahr 2019 in der Innenministerkonferenz diskutiert und scheinen nun erneut im Fokus zu stehen.
 
Wie sich eine derartige Überwachung mit rechtlichen Standards vereinbaren lassen, bleibt abzuwarten. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Einsatz von Software zu Überwachungs- und Analysezwecken in Hessen das Bundesverfassungsgericht auf den Plan ruft: Erst im Februar 2023 wurde dem Einsatz der von Palantir bereitgestellten Polizeianalysesoftware „HessenData“ durch das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt (JIPS berichtete).
 
 
Früherer Beiträge des JIPS zu Palantir: https://www.jura.uni-saarland.de/?s=Palantir
 
Quellen: