EU Kommission setzt Verfahren gegen X auf Basis von Digital Services Act in Gang

Die EU-Kommission eröffnet gegen X (ehemals Twitter)  ein Verfahren wegen „Verbreitung illegaler Inhalte“. Grundlage dafür ist der Digital Services Act. Insbesondere soll überprüft werden, ob die blauen Haken auf der Plattform täuschend wirken können. Diese hatten in der Vergangenheit die Echtheit der Profile angezeigt, können aber nun auch erworben werden. Zudem wird überprüft, ob gegen die Regeln zum Risikomanagement und zur Moderation von Inhalten, zur Werbetransparenz und zum Datenzugriff für Forscher verstoßen worden ist.

Basis war eine Voruntersuchung im Herbst diesen Jahres. Hierbei handelt es sich um das erste formelle Verfahren, das seit Inkrafttreten der Gesetzgebung zur Regulierung der Verantwortung von Platformbetreibern in Gang gesetzt worden ist. Die Kommission ist auf dieser Basis zur weiteren Beweiserforschung und -sicherung befugt, kann aber auch bereits Interims-Maßnahmen verhängen.

 

Frühere Beiträge des JIPS zum Digital Services Act: https://www.jura.uni-saarland.de/?s=digital+services+act

Quellen: