London: Zustellung von Bußgeldbescheid verstößt gegen Datenschutzrecht

Wer sich mit dem Auto im Londoner Stadtgebiet, ein Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, erhält einen Bußgeldbescheid der Londoner Verkehrsbetriebe. Hierzu zählen mitunter Verstöße gegen die Auflagen wie die Registrierung des Kennzeichnens vor dem Befahren der in der Londoner Umweltzone.

Recherchen des Guardian zufolge, haben seit dem Brexit im Jahr tausende Autohalter aus Deutschland und andere EU-Staaten (teils fünfstellige) Bußgelder erhalten.

Pikant ist an diesem Vorgang die Tatsache, dass das zuständige Inkassobüro die Halterdaten wohl auf rechtswidrige Weise von der italienischen Koordinationsstelle des europäischen Halterdatenaustauschs CBE erhalten hat. Seit dem Brexit (2020) besteht für einen derartigen Datentransfer keinerlei Rechtsgrundlage mehr, mit der Ausnahme von strafrechtlich relevanten Vorgängen.

Das Kraftfahrtsbundesamt hat vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit mit dem italienischen CBE ausgesetzt, eine Reaktion, die auch der BfDI für angemessen hält. Somit können bis auf weiteres keine neuen Bußgeldbescheid der Londoner Verkehrsbetriebe an KFZ-Halter in Deutschland zugestellt werden.

 
Quellen: