Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz verlangt Einstellung des Testbetriebs von Palantir

Nachdem der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz Thomas Petri im November 2023 Zweifel an der rechtlichen Grundlage für den Testbetrieb der Palantir-Software mit Echtdaten geäußert und eine Prüfung angekündigt hatte (JIPS berichtete: https://www.jura.uni-saarland.de/bayern-testet-palantir-software-mit-echtdaten/), ist er im Ergebnis dieser Überprüfung nun zu der Auffassung gelangt, dass für das Projekt VeRA keine Rechtsgrundlage aus dem bayerischen Datenschutzgesetz ableitbar ist. Er hat das bayerische Landeskriminalamt daher aufgefordert, den Testbetrieb einzustellen. 

Das Innenministerium prüft nach eigenen Angeben derzeit diese Aufforderung, ist jedoch grundsätzlich der Meinung, dass für einen Testbetrieb auch mit Echtdaten „Eine gesonderte Rechtsgrundlage […] für einen derart konzipierten Testbetrieb nicht erforderlich“ sei.

Die Auffassung der Aufsichtsbehörde teilt auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der einen auch testweisen Betrieb der Software ohne Rechtsgrundlage für unzulässig hält. Dieser Auffassung schließt sich ebenso Prof. Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München an und bezeichnet den Betrieb als „verfassungs- und damit rechtswidrig“. 

„Wenn echte Daten der Bürgerinnen und Bürger verarbeitet werden, dann spielt es rechtlich keine Rolle, ob es sich um einen Testbetrieb oder einen Regelbetrieb handelt.“ 

Prof. Mark Zöller, LMU München

Auch SPD und Grüne, in Bayern in der Opposition, kritisieren das Vorgehen des Innenministeriums scharf und verlangen, dass der Aufforderung des Datenschutzbeauftragten Folge geleistet wird. 

Bayern plant weiterhin einen Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, um auch den Echtbetrieb der Software zu ermöglichen, und will den entsprechenden Gesetzentwurf so schnell wie möglich vorantreiben. 

 

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