Kritik am neuen Cannabis-Gesetz: gefährliche Datensammlung

Am 22. März 2024 wird der Bundesrat über das geplante Cannabisgesetz beraten. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass der Besitz du Konsum von Cannabis entkriminalisiert wird und die Produktion des Stoffes durch Anbauvereinigungen dem illegalen Drogenhandel entzogen wird. Kritisiert wird das Gesetz unter anderem von Datenschützern.

Problematisch ist für diese, dass die Anbauvereinigungen kontrollieren sollen, wie viel Cannabis an ihre Mitglieder abgegeben wird. Die Erhebung von Daten wie Name, Menge und Geburtsjahr nach § 26 CanG-E ist nötig, um auch den Jugendschutzregelungen des Gesetzes gerecht zu werden. Dazu gilt eine Aufbewahrungspflicht für fünf Jahre.

Nach einer Recherche von netzpolitik.org befürchtet die GFF den Zugriff von Arbeitgebern und Versicherungen, der CSCD (Cannabis Social Club Dachverband) sieht ein Hemmnis für den Beitritt in der Möglichkeit, dass die Daten von Führerschein- oder Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden könnten. Der Deutsche Hanfverband meint, dass die Datensammlung der Austrocknung des Schwarzmarktes entgegenstehe.

Kritisiert wird weiterhin das Gesetz in seinem Aufbau: Nötig sei, dass zusätzlich zu der Regelung über die Datenübermittlung eine Regelung zur Abfrage der Daten geschaffen werde, wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 27. Mai 2020 dargestellt hat.

Eine Veränderung des Gesetzes ist nicht mehr zu erwarten – wohl aber, dass es bei einem Regierungswechsel schnell wieder eingedampft werden könnte. Für viele erscheint es damit gefährlich, diese sensiblen Daten preiszugeben.


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