Kanadas „Online Harms Bill“ ermöglicht lebenslange Haft für Online-Äußerungen

In Kanada wurde ein neuer Entwurf des Bill C-63, auch „Online Harms Bill“ vorgelegt, welcher die ausgiebige Bekämpfung von Hass im Internet ermöglichen soll. Viele Abschnitte des Bill C-63 sehen drastische Maßnahmen vor. 

„Every person who advocates or promotes genocide is guilty of an indictable offence and liable to imprisonment for life.“ so steht es im neuesten Vorschlag. Auch im Netz begangene Straftaten, welche rein auf dem Hass für bestimmte Eigenschaften von Personengruppen fundieren, können mit lebenslänglicher Haft geahndet werden. Das mildere schüren von Hass, beispielsweise in Form des Antisemitismus, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. 

Erfasst werden vom Gesetzestext nicht nur Soziale Netzwerke, sondern auch Messenger, Video-Streaming und Erotik-Angebote. Neben Hass steht die Weitergabe von intimen Inhalten, ohne, dass die andere Person dies weiß, wie auch Inhalte mit sexueller Natur und Bezug zu Minderjährigen. 

Weiter sollen drei neue Behörden die Arbeit aufnehmen.
Die Erste soll die neuen sogenannten „Digital Safety Plans“ erfasster Unternehmen genehmigen und anschließend veröffentlichen, womit diese Behörde bestimmt, ob eine Online-Plattform verantwortungsvoll genug handelt, schnell genug zensiert und Minderjährige ausreichend schützt.

Dazu kommt die neue Digitale Safety Commission (im Folgenden DSC) welche weitreichende Befugnisse erhalten soll. Sie darf, unter anderem, die Zensur von Inhalten befehligen, Einblicke in Firmeninterna haben und andernfalls Durchsuchungsbefugnisse durchsetzen, Dritte zur Mitarbeit zwingen sowie hohe Geldstrafen verhängen. Außerdem werden erfasste Plattformen verpflichtet der DSC selbst sowie von ihr akkreditierten Forschern Zugang zu allen Datenbeständen inklusive Nutzerdaten zu ermöglichen. 

Randnummer 87 schreibt zudem: „The Commission is not bound by any legal or technical rules of evidence. It must deal with all matters that come before it as informally and expeditiously as the circumstances and considerations of fairness and natural justice permit.“ Übersetzt sollen Beweisverfahren nicht rechtlich oder technisch eingeschränkt, sondern informell und rasch von ihr bearbeitet werden.

Abschließend soll es ein Digital Safety Office geben, eine Erweiterung der Menschenrechtskommission, welches für über Telekommunikationsmittel verbreitete Hassrede und Diskrimination Geldstrafen verhängen kann. Beschwerde Einlegen über derartige Tatbestände kann jeder Betroffene.

Das „Online Harms Bill“ eröffnet zudem die Möglichkeit, von einem Strafgericht eine vorbeugende Verfügung über eine Person auszuhängen, welche Hassrede ausüben könnte – eine vorherige Rechtsverletzung muss hierfür nicht vorliegen. 


Quellen: