EuGH-Urteil schafft kostenlosen Zugang zu technischen Standards

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil am 05.03.2024 entschieden, dass technische Normen, die Teil europäischer Verordnungen und Richtlinien sind, kostenfrei zugänglich sein müssen. Dies betrifft Normen, die im Rahmen der Harmonisierung im Binnenmarkt eine wichtige Rolle spielen. Das Urheberrecht, auf das sich europäische Normungsorganisationen bislang beriefen, erlaubt keine Einschränkung des Zugangs zu diesen Normen.

Der Kläger, der US-Aktivist und Internet-Historiker Carl Malamud, setzte sich für Transparenz und Zugangsrechte zu öffentlichen Dokumenten in Europa und den USA ein. Das Europäische Gericht wieß in erster Instanz am 14.07.2021 die Klage zunächst ab (T-185/19). Die Entscheidung des EuGH (C-588/21 P) stärkt das öffentliche Interesse und ermöglicht es Unternehmen und Bürgern, technische Standards ohne finanzielle Hürden zu nutzen.

Bisher hatten Normungsorganisationen wie das DIN (Deutsches Institut für Normung) das Urheberrecht als Grundlage für die kostenpflichtige Bereitstellung von Normen genutzt. Das EuGH-Urteil hebt diese Praxis auf und betont, dass Normen Teil des Unionsrechts sind. Damit wird der Weg für einen kostenlosen Onlinezugang zu Normen geebnet, der die Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördert.

Dieses Urteil trägt zur Transparenz, Rechtssicherheit und Innovation bei, indem es den freien Zugang zu technischen Standards gewährleistet und die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Es ist ein bedeutender Schritt für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft, der die kostenlose Nutzung von Normen für alle zugänglich macht.


Quellen: