EuGH stärkt Recht der EU-Mitgliedstaaten bei Regulierungen digitaler Angebote

Der EuGH hat in zwei aktuellen Urteilen (C-188/24, C-190/24) eine deutliche Entscheidung zur Regulierung von digitalen Diensten durch einzelne Mitgliedstaaten der EU getroffen. Die Befugnisse der jeweiligen nationalen Justiz wurden weitgehend gestärkt. Im Zentrum der Verfahren stand die Frage, ob EU-Länder Plattformbetreibern mit Sitz in anderen EU-Staaten im eigenen Land strengere Vorgaben machen dürfen, ohne das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie zu verletzen. Dieses besagt, dass Online-Dienstleister grundsätzlich nur den Regulierungen ihres eigenen Staates unterworfen sind und führte besonders bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Jugendschutzstandards oder Maßnahmen zur nationalen Sicherheit und Ordnung oft zu Problemen.

Die aktuellen Urteile schaffen nun rechtliche Klarheit zugunsten der Nationalstaaten. Der EuGH hat ausdrücklich festgestellt, dass die Mitgliedstaaten die rechtliche Handhabe besitzen, eine effektivere und strengere Altersprüfung bei Pornowebsiten vorzuschreiben. Ähnliches gilt für Regulierungen der Anbieter von Blitzer-Warnapps, die dabei helfen, Verkehrkontrollen und Blitzer zu umgehen. Konkret bedeutet dies, dass sich Diensteanbieter im EU-Ausland in Zukunft nicht mehr hinter dem Herkunftslandprinzip verstecken können, wenn sie Inhalte gezielt an Nutzer in einem anderen Mitgliedstaat richten. Das Herkunftslandprinzip ist damit natürlich nicht außer Kraft gesetzt, sondern tritt nur im Einzelfall aufgrund eines überwiegenden Allgemeininteresses (zum Beispiel in Bezug auf die oben genannten Bereiche) zurück, sofern die gewählten Maßnahmen verhältnismäßig bleiben.

Für die nationale Aufsichtsbehörden bedeuten die Urteile einen Zugewinn an Durchsetzungskraft. Sie können zukünftig nämlich effektiver gegen Plattformen vorgehen, die unzureichende Kontrollen anwenden.

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