Das Europäische Parlament hat mit in einer Abstimmung vom 16.06.2026 einem Omnibus-Paket zur Verbesserung der KI-Regulierung der EU zugestimmt. Das umfangreiche Gesetz zielt darauf ab, den ursprünglichen EU-AI-Act praxisnäher zu gestalten und zu entbürokratisieren, während zeitgleich aktuelle Problemfelder geschlossen werden.
Eine relevantesten Änderungen betrifft dabei das Verbot von sogenannten Nudifier-Apps. Diese ermöglichen es, mit Hilfe von KI Nacktbilder und Pornos mit bestimmten Personen zu generieren. Die EU untersagt künftig ausnahmslos alle KI-Systeme, die ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen sexualisiertes Bild-, Video- oder Tonmaterial von identifizierbaren Personen erzeugen oder manipulieren. Unternehmen und andere Softwareanbieter haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre bestehenden Systeme an das Verbot anzupassen.
Gleichzeit zu diesen Verschärfungen enthält das Gesetzes-Paket auch einige bürokratische Entlastungen und flexible Fristverlängerungen, die besonders in Branchen mit vielen Regulierungen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung sind. Für den Finanzsektor bietet die Neuerungen zum Beispiel im Bereich der Konformität von eigenständigen Hochrisiko-KI-Systemen wie bei automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung oder bei HR-Screening nun Vorteile. Weiterhin sollen unter anderem Doppelregulierungen abgebaut und die KI-Kompetenzpflicht in Art. 4 des EU-AI-ACT abgeschwächt werden.
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