Bundestag beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Gesetz zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung beschlossen. Damit werden die nationalen Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1689 festgelegt.

Eine zentrale Rolle übernimmt dabei die Bundesnetzagentur. Sie wird als Marktüberwachungsbehörde benannt, soweit keine anderen Fachbehörden zuständig sind. Zudem soll bei ihr ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bündelt und als Ansprechpartner für europäische Institutionen dient.

Das Gesetz betrifft vor allem die praktische Kontrolle der Vorgaben der KI-Verordnung, etwa bei Hochrisiko-KI-Systemen, Transparenzpflichten und verbotenen KI-Praktiken. Bürgerinnen und Bürger sollen Beschwerden über mögliche Verstöße bei einer zentralen Anlaufstelle einreichen können. Diese Beschwerden werden anschließend an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet.

Daneben enthält das Gesetz auch Regelungen zur Innovationsförderung. Die Bundesnetzagentur soll Informations- und Beratungsangebote bereitstellen und mindestens ein KI-Reallabor einrichten, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Dadurch sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups beim Zugang zu KI-Innovationen unterstützt werden.

Außerdem sieht das Gesetz Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern vor. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 

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