
Der BGH hat entschieden, dass Chatdaten der Kriminellen-App „Anom“ als Beweismittel zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden dürfen. Diese App wurde auf verschlüsselten Kryptohandys genutzt, um international Drogenhandel zu …
Der BGH hat entschieden, dass Chatdaten der Kriminellen-App „Anom“ als Beweismittel zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden dürfen. Diese App wurde auf verschlüsselten Kryptohandys genutzt, um international Drogenhandel zu …