Im Mittelpunkt der Entscheidung steht eine sensible Situation: Eine Wettbewerbsbehörde durchsucht Unternehmen und greift dabei auf geschäftliche E-Mails zu. Die portugiesische Autoridade da Concorrência hatte im Rahmen kartellrechtlicher Ermittlungen E-Mails zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften beschlagnahmt. Die betroffenen Unternehmen hielten dies für einen unzulässigen Eingriff in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation. Das portugiesische Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) daraufhin Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht vor.
Der EuGH stellt klar: Eine vorherige richterliche Genehmigung ist bei solchen Nachprüfungen nicht in jedem Fall unionsrechtlich zwingend. Geschäftliche E-Mails sind aber nicht schutzlos. Auch berufliche Kommunikation kann unter das Recht auf Achtung der Kommunikation und den Schutz personenbezogener Daten fallen. Ein Zugriff auf Unternehmenspostfächer greift daher in Grundrechte ein und ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Erforderlich sind ein klarer gesetzlicher Rahmen, eine strikte Begrenzung der Maßnahme und wirksame Garantien gegen Missbrauch, insbesondere eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle.
Besonders wichtig ist der Vorbehalt des Gerichtshofs bei Geräten oder Datenträgern, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Erlaubt der Zugriff genaue Rückschlüsse auf das Privatleben, kann eine vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle erforderlich sein. Damit zeichnet der EuGH keine pauschale Grenze zwischen „privat“ und „geschäftlich“, sondern verlangt eine grundrechtssensible Betrachtung digitaler Kommunikation.
Für Unternehmen ist die Entscheidung ein Hinweis auf die praktische Bedeutung von IT-Compliance: E-Mail-Nutzung, private Mitnutzung, Archivierung, Durchsuchungskonzepte und interne Zuständigkeiten sollten klar geregelt sein.
Quellen:
Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 104/2026 vom 16.07.2026, Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-258/23, C-259/23 und C-260/23, Imagens Médicas Integradas, Synlabhealth II und SIBS u. a.; Thema: Nachprüfungen durch eine Wettbewerbsbehörde und Beschlagnahme geschäftlicher E-Mails ohne vorherige richterliche Genehmigung, https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-07/cp260104de.pdf
Reuters, Meldung vom 16.07.2026, veröffentlicht u. a. über Euronext: Top EU court backs antitrust regulators’ powers to seize employee emails, https://live.euronext.com/en/financial-news/top-eu-court-backs-antitrust-regulators-powers-seize-employee-emails
