Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.03.2026 (Az.: VI ZR 157/24) entschieden, dass sich der Anspruch auf Beseitigung falscher Berichterstattung analog § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB auch auf das „Hinwirken“ auf eine Löschung bei Drittplattformen erstrecken kann. Anlass war die unzutreffende Berichterstattung der BILD, Helene Fischer habe ihr Kind im Wege einer Hausgeburt zur Welt gebracht. Tatsächlich war
