Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an den gesetzlichen Kündigungsbutton in seinem Urteil vom 16.07.2026 (Az. I ZR 200/25) weiter präzisiert. Anbieter dürfen die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung nicht mit Hinweisen auf alternative Vertragsoptionen – etwa einer beitragsfreien Vertragspause – ergänzen. Darin liegt ein Verstoß gegen die Regelung des § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 BGB. Nach Auffassung
