
Gegen die kostenlose Rechtsprechungsdatenbank „OpenJur“ wurde am 11.August Klage beim LG Hamburg eingereicht. Auf „OpenJur“ lassen sich nacheigenen Angaben mehr als 600.000 Volltextentscheidungen abrufen. Beieiner dieser Entscheidungen soll eine unvollständige Anonymisierungvorgelegen haben mit der Folge, dass der Name der betroffenen Person zulesen war. OpenJur bezieht die Entscheidungen direkt von den Ländernbzw. den Gerichten ohne diese zuvor zu prüfen. Nach einer