Die Episode 62 des Dataagenda Datenschutz Podcast, moderiert und diskutiert mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, befasst sich in einem KI-VO Update Herbst 2024 mit den aktuellen Entwicklungen zur KI-VO in der europäischen Kommission und im europäischen Parlament. Sie gibt insbesondere Insights zu konkreten Vorschlägen im Rechtsausschuss und der Entstehungsgeschichte des in weiten Teilen unzureichend konkretisierten AI Acts. Professor Dr. Rolf
„Ars boni et aequi“ – die Kunst des Guten und Gerechten – ist eineklassische Definition des römischen Rechts, die bis heute dasVerständnis von Rechtsprechung prägt. Der „Ars Boni“ Podcast der Universität Wien beleuchtet die rechtlichenDimensionen der digitalen Transformation und aktuellergesellschaftlicher Herausforderungen. Moderator Professor Nikolaus Forgóvom Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht führt durchfundierte Gespräche mit Expertinnen aus verschiedenen Fachbereichen.
Moderne Smart-TVs sammeln umfassend Nutzerdaten, auch bei HDMI-Verbindungen, um Werbung gezielt anzupassen. Mit der Technik der automatischen Inhaltsanalyse (Automatic Content Recognition, ACR) erstellen die Geräte Fingerabdrücke von Bild- und Toninhalten, die dann verschlüsselt in die Cloud hochgeladen und mit Datenbanken abgeglichen werden. Dies erlaubt den Herstellern, zu erkennen, was Nutzer gerade konsumieren, um personalisierte Werbung zu zeigen. Nutzer können das
Nach Vorlage des BGH entschied der EuGH mit Urteil C-159/23 vom 17.10.2024, dass die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (Richtlinie 2009/24/EG) den Vertrieb von sog. Cheat Tools nicht untersagt (Cheat Tools verändern die Bedienart einer Konsole). Der japanische Hersteller Sony hatte gegen die deutsche Firma Datel Design and Development geklagt. Dabei verwies das Unternehmen auf das Urheberrecht. Gem. Art. 4
Die deutsche Bundesregierung plant ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz, um den Umgang mit Mitarbeiterdaten in der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt zu regeln. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) haben einen Referentenentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bewerbungsprozess und die digitale Überwachung von Beschäftigten regulieren soll. Das Gesetz soll definieren, welche Daten Arbeitgeber verarbeiten dürfen und wann Videoüberwachung
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Streit zwischen dem Verlagshaus Axel Springer und dem Adblocker-Anbieter Eyeo, der das Werbeblock-Add-on Adblock Plus entwickelt hat, erklärt, auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten zu wollen. Axel Springer,das bereits vor dem Landgericht Hamburg (2022) und dem Oberlandesgericht Hamburg (2023) gescheitert war, versucht in einer Revision vor dem BGH, seine Ziele durchzusetzen. Axel Springer argumentiert,
Das Bundeskabinett hat strengere Sicherheitsvorgaben zum Schutzkritischer Infrastrukturen und wichtiger Unternehmen vor Cyberangriffenbeschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die europäische NIS-2-Richtliniein deutsches Recht umgesetzt, was etwa 29.500 Firmen betrifft. Besonderswichtige Einrichtungen umfassen Unternehmen aus den Sektoren Energie,Transport, Trinkwasser, Abwasser und Telekommunikation. Die Betreiber dieser Infrastrukturen müssen künftig umfassendeSicherheitsmaßnahmen einführen, einschließlich Risikoanalysekonzepten,Backup-Management und Verschlüsselung. Bei Cybersicherheitsvorfällenwird ein dreistufiges Meldesystem eingeführt, das schnelle unddetaillierte
Als erstes Bundesland in Deutschland setzt BW nun die KI Software F13ein. Dieses Tool soll die Verwaltung entlasten und reagiert auf den Hypeum ChatGPT & Co. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU)sagte, mit F13 könnten Dokumente schneller analysiert, Anträgeautomatisch verarbeitet und komplexe Daten effizient ausgewertet werden.Das System wurde vor allem von dem Heidelberger KI-Start-up Aleph Alphaentwickelt. Somit wird es bei der Datenverarbeitung
Der HmbBfDI hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, welches denaktuellen Stand zur Anwendbarkeit der DSGVO auf Large Language Models(LLMs) beleuchtet, technische und rechtliche Einblicke bietet und dreizentrale Thesen formuliert. Thesen des HmbBfDI zum Personenbezug von LLM: 1. Die bloße Speicherung eines LLM stellt keine Verarbeitungpersonenbezogener Daten gemäß DSGVO dar, da keine personenbezogenenDaten gespeichert werden. Wenn jedoch ein KI-System auf Basis eines LLMpersonenbezogene Daten verarbeitet, sind