KI in der juristischen Praxis – FraUke (Frankfurter Urteils-Konfigurator elektronisch)

FraUKe ist ein am Amtsgericht Frankfurt am Main entwickeltesKI-gestütztes Assistenzsystem zur Unterstützung richterlicher Arbeit inmassenhaften Fluggastrechteverfahren. Ausgangspunkt war die hoheBelastung des Gerichts durch jährlich rund 15.000 weitgehendgleichgelagerte Verfahren, bei denen insbesondere die wiederkehrendeUrteilsformulierung einen erheblichen Zeitaufwand verursacht. Das System wurde ab 2021 als Pilotprojekt in Frankfurt entwickelt und inKooperation mit einem Softwareanbieter sowie der Hessischen Zentrale fürDatenverarbeitung umgesetzt. Das Pilotprojekt

Rechtliche Regularien von KI – Basic AI Act

Der südkoreanische AI Basic Act im Vergleich zum EU-KI-Recht Mit dem AI Basic Act hat Südkorea Ende 2024 ein eigenständiges,systematisch angelegtes Rahmengesetz zur Regulierung künstlicherIntelligenz verabschiedet, das seit dem 22. Januar 2026 in Kraft ist.Das Gesetz umfasst 43 Artikel in sechs Kapiteln und verfolgt einendoppelten Regelungszweck: Einerseits soll die Entwicklung undwirtschaftliche Nutzung von KI aktiv gefördert werden, andererseitswerden erstmals verbindliche

§ 67c SGB X und Künstliche Intelligenz: Zweckänderung und Sozialdatenschutz im digitalen Sozialverwaltungsverfahren

KI-gestützte Systeme sollen verwaltungstechnische Aufgaben erleichtern.Das „Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch undanderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG) schafft eineRechtsgrundlage für das bereits im Einsatz befindende KI-System KIRA(„Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen“).Mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz SGB wird auch § 67c SGB X zentralfortentwickelt und erstmals ausdrücklich auf den Einsatz von KünstlicherIntelligenz in der Sozialverwaltung (z. B. Agenturen für Arbeit,Gesetzliche

Rechtliche Regularien für KI – Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im KI‑Reallabor (Art. 59 KI VO)

Art. 59 KI‑VO schafft eine spezifische Rechtsgrundlage für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten in KI‑Reallaboren. Diese Daten wurden ursprünglich für andere Zwecke erhoben. Während die DSGVO grundsätzlich eine strikte Zweckbindung vorsieht (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO), erweitert Art. 59 KI‑VO diese Bindung, indem er eine eigenständige Erlaubnisnorm im Sinne von Art. 6 Abs. 4 DSGVO bereitstellt. Die Rechte der betroffenen Personen bleiben bestehen, müssen jedoch im

KI und Urheberrecht – Vereinbarung zwischen Disney und OpenAI

Im Dezember 2025 haben sich Walt Disney und OpenAI dazu entschieden nicht länger auf die „fair-use“-Rechtsprechung der US-Gerichte zu warten und die Frage nach dem Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten in Verbindung mit generativer KI proaktiv selbst zu vereinbaren. Hierzu haben sie eine dreijährige Lizenzvereinbarunggetroffen, welche es der neuen Video-KI „Sora“ von OpenAI ermöglicht, auf Nutzer-Prompts basierende Social-Media-Videos zu erstellen.

 JANO – Justiz Anonymisierung 

Mit JANO – Justiz Anonymisierung erproben Hessen und Baden-Württemberg einen neuen, KI-gestützten Ansatz zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen. Das Projekt wurde 2023 ins Leben gerufen und wird in Kooperation mit dem IT-Unternehmen IBM umgesetzt. Seit dem 12.Dezember 2025 befindet sich JANO in einer Testphase am Landgericht Darmstadt. Ziel des Projekts ist es, die bislang sehr aufwendige manuelle Anonymisierung von Urteilen deutlich zu vereinfachen und zu

Vorkehrungen der LLM-Anbieter zur Vermeidung urheberrechtlicher Konflikte

Die Anbieter großer Sprachmodelle implementieren mehrstufige Schutzmaßnahmen, um  potenzielle Urheberrechtsverletzungen bereits im Trainingsprozess zu vermeiden. Diese Vorkehrungen erstrecken sich über sämtliche Phasen der Modellentwicklung, die ich kurz darstellen möchte. In der initialen Phase der Datenbeschaffung setzen die Anbieter entweder auf den Kauf von vorgefertigten Datensets von Drittanbietern („Prepackaging“) oder nutzen Web-Crawler, um große Datenmengen aus dem frei zugänglichen Internet zu sammeln.

KI und Ethik: KI-gestützte Vernehmungen

Der gegenwärtige Einsatz künstlicher Intelligenz im Umfeld polizeilicher Vernehmungen beschränkt sich in Europa überwiegend auf unterstützende Funktionen. Praktisch erprobt werden insbesondere KI-basierte Systeme zur automatischen Transkription von Ermittlungs- und Vernehmungsinterviews. Mithilfe von Automatic-Speech-Recognition-Modellen werden Audioaufzeichnungen in Text umgewandelt, um den Protokollierungsaufwand zu reduzieren und umfangreiche Aussagen besser strukturieren zu können. Diese Nutzung betrifft die Dokumentation, nicht die inhaltliche Bewertung der

KI als Präventions- und Reaktionsinstrument in der IT-Sicherheit

I.          I. Stärkung der Cybersicherheit durch KI Viele deutsche Unternehmen unterliegen der Schwierigkeit, mit KI-gestützten Angriffen Schritt zu halten. Laut BSI wird es entscheidend sein, die Geschwindigkeit und den Umfang der Abwehrmaßnahmen zu erhöhen. Dazu gehören der Aufbau einer resilienten IT-Infrastruktur, die Verbesserung der Angriffserkennung, die Stärkung der Prävention von Social Engineering (z.B. Awareness-Schulungen, Multi-Faktor-Authentifizierung, Zero-Trust-Architektur) sowie die

Rechtliche Regularien für KI – Rechtsvergleichender Ausblick China

China verfügt bereits seit 2023 über einen verbindlichen unddetaillierten Rechtsrahmen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz,insbesondere im Hinblick auf Transparenz- und Kennzeichnungspflichtenfür KI-generierte Inhalte. Dieser Rahmen beruht maßgeblich auf den DeepSynthesis Provisions, den Interim Measures for Generative AI sowie denAI-Labeling Measures und verfolgt einen stark zentralisierten, staatlichgesteuerten Ansatz. Anbieter von KI-Systemen, die Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalteerzeugen oder manipulieren, sind verpflichtet,