Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Rs. C-484/24) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine wichtige Entscheidung zum Verhältnis von Datenschutzrecht und gerichtlicher Beweisverwertung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Gerichte personenbezogene Daten berücksichtigen dürfen, wenn diese ursprünglich unter Verstoß gegen die DSGVO erlangt wurden. Anlass des Verfahrens war ein Rechtsstreit vor dem LAG Niedersachsen. Ein Arbeitgeber verlangte
