Vorläufiger Rechtsschutz für TikTok abgelehnt

Der Digital Markets Act sieht besondere Pflichten für große Online-Plattformen, sogenannte „Gatekeeper“, vor. Als Gatekeeper gelten Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten eine dominante wirtschaftliche Position einnehmen, für viele Unternehmen und Verbraucher Vermittlungsdienste leisten und diese Anforderungen etabliert (seit mindestens drei Jahren) erfüllen. Im September 2023 stufte die EU-Kommission mehrere Unternehmen als Gatekeeper ein, u.a. Alphabet (Google), Amazon, Meta und auch ByteDance mit ihrer Social Media-Plattform TikTok. Letztere erhoben im November des vergangenen Jahres Klage vor dem zuständigen Europäischen Gericht, diesen Beschluss für nichtig erklären zu lassen und die Einstufung bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen. Dieser Antrag auf Rechtsschutz wurde am 9. Februar 2024 abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass ByteDance nicht darlegen konnte, dass die durch die Einstufung erforderlichen Maßnahmen einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden durch Verbreitung vertraulicher Informationen zur Geschäftsstrategie von TikTok darstellen. Das Urteil im Hauptverfahren wird in den kommenden Monaten erwartet.

Quellen:
https://www.heise.de/news/EU-Gericht-Fuer-TikTok-gelten-strenge-EU-Wettbewerbsauflagen-vorerst-weiter-9624903.html

Urteil (noch nicht veröffentlicht):
https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-1077/23%20R