LG Düsseldorf entscheidet Patentstreit über Intel-Prozessoren

Das LG Düsseldorf hat verkündet, dass vier Patentklagen gegen deutsche Gesellschaften, die Computersysteme mit bestimmten Intel-Prozessoren vertreiben, stattgegeben wurde.

So werden von einem integrierten Spannungswandler in einigen der älteren Intel-Prozessoren (Ice Lake, Tiger Lake und Alder Lake) Patente der Firma R2 Semiconductor verletzt, welche erst im Dezember vom Bundespatentgericht für gültig erklärt wurden. R2 hat somit u.a. Anspruch auf Unterlassung des weiteren Vertriebs.

Intel kündigt an, gegen das Urteil vorzugehen und wirft R2 vor, selbst nicht auf Basis der eigenen Erfindungen Innovation zu betreiben, sondern lediglich als Patenttroll Schadenersatzforderungen in Serie vorzubringen. In Art. 24 Abs. 5 PatG ist für Fälle, in denen ein Patentinhaber seine patentierte Erfindung nicht ausübt, eine Zwangslizenz vorgesehen. In der Praxis ist dies aber schwer durchzusetzen. Tatsächlich wurde das Patent in den USA für ungültig erklärt, eine Entscheidung in Großbritannien ist noch ausstehend.

Nun muss Intel aber gegenüber R2 Informationen über Verkaufszahlen der betroffenen Produkte vorlegen, damit Schadenersatzforderungen festgelegt werden können.

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