Die Ergebnisse der Justizministerkonferenz: härteres Vorgehen gegen Hass im Netz, Vorratsdatenspeicherung und Whistleblowerschutz

Die Justizminister fordern ein besseres Zusammenarbeiten der Betreiber von sozialen Netzwerken mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern; außerdem müsse sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) für europäische Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und Whistleblower besser schützen. Dies wurde auf der dieshalbjährigen Justizministerkonferenz in Berlin beschlossen.
Hiernach solle der Druck auf Facebook und Co. weiterhin aufrechterhalten werden, sodass jene Betreiber stärker gegen Hass im Netz mit den Mitteln des NetzDG vorgehen und insbesondere besser mit Staatsanwaltschaften zusammenarbeiten, also zum Beispiel den Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden nachzukommen gedenken. Insofern habe das BMJV prüfen, inwiefern der Zugriff auf die relevanten Daten der Netzwerkbetreiber durch die Strafverfolgungsbehörden verbessert werden könnte, insbesondere wenn bereits der Anfangsverdacht einer Straftat nach §§ 152, 160 StPO bestehe. Dies wäre erforderlich, denn bisher verweise Facebook bei Anfragen der Ermittler in der Regel auf das internationale Rechtshilfeverfahren „MLAT“, welches sich meist umständlich lange hinziehe, nicht stets aktuelle Daten übermittle und somit unzuverlässig sei. Facebook habe auch bereits lediglich unter hohem Druck des BMJV zugesagt, nicht mehr auf das „MLAT“ zu verweisen.
Weiterer Inhalt des Beschlusses und Vorschlag ist die mögliche Einrichtung einer Onlineberatungsstelle für die Opfer von Hasskriminalität, welche den Opfern Unterstützung und Beratung anbieten solle. Ebenso müsse die Meinungsfreiheit im Netz an sich gestärkt werden, sodass sich Äußernde und sich Erwehrende nicht unmittelbar „mundtot“ gemacht würden, was mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen, wie „HateAid“ und „Reconquista Internet“ möglich und realisierbar sei. Desweiteren solle das NetzDG dahingehend auf den Prüfstand gestellt werden, dass entsprechend des jüngsten Urteils des EuGH hinsichtlich gegebener Löschpflichten (EuGH, 03.10.2019 – C-18/18;https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-10/cp190128de.pdf) nicht nur stets der konkrete Post gelöscht würde, sondern auch zusätzlich wort-oder sinngleiche strafrechtlich relevante Posts und Beiträge.Ebenso schaffte es ein umstrittenes Thema in den Beschluss: die Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung bereits zweifach um die Ohren schlug und die entsprechenden Regelungen und die mit ihnen verbundenen Maßnahmen für verfassungswidrig erklärte und aufhob, möchte man es nun anscheinend auf europäischer Ebene versuchen, denn, so Justizministerin Kühne-Hörmann (CDU, Hessen), eine Verkehrsdatenspeicherung sei für die erfolgreiche Bekämpfung von Straftaten unverzichtbar, was insbesondere für die Bekämpfung von Hate Speech im Netz gelte.Zusätzlich solle auch noch eine neue, rechtssichere Regelung für die Entsendung von Vertrauenspersonen in extremistische Kreise zur Informationsübermittlung an den Staat geschaffen werden, so die Minister.
Da die Justizministerkonferenz zwischen dem 70. Jahrestag des Grundgesetzes und dem 30. Jahrestag des Mauerfalls stattfand, ließen die Minister es sich ebenso nicht nehmen, ihren Beschluss mit etwas historischem Pathos zu versehen. In jenen Passagen heißt es, dass das Grundgesetz auch 70 Jahre nach seinem Inkrafttreten ein Garant für die Stabilität der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei und es somit in der Verantwortung der staatlichen Institutionen und der Bürger liege, die bewährte Verfassungsordnung auch gegen Anfeindungen zu erhalten, zu stärken und hierdurch täglich mit neuem Leben zu erfüllen. Jedoch wirkt dieser Bestandteil des Beschlusses durchaus etwas widersprüchlich, wo doch sonst andernorts in dem Beschluss eine weitere Möglichkeit einer Vorratsdatenspeicherung in Angriff genommen werden soll, welche bereits auf bundesdeutscher Ebene mehrfach für verfassungswidrig erklärt wurde.Weiterhin betonten die Minister, dass der sogenannte „Pakt für den Rechtsstaat“ schnell umgesetzt werden müsse, mit welchem der Bund den Ländern hinsichtlich finanzieller und personeller Ressourcen unter die Arme zu greifen versucht, um dem Personalmangel an den Gerichten zu begegnen. Zusätzlich würde auch auf Initiative des Landes Berlin, der Schutz von Whistleblowern verstärkt; das BMJV solle hierzu schnellstmöglich Richtlinien zum Schutz von Personen entwickeln, welche Verstöße gegen Unionsrecht und nationales Recht melden.

Quelle: https://www.lto.de/recht/justiz/j/justizministerkonferenz-2019-beschluesse-hass-im-netz-vorratsdatenspeicherung-whistleblower/