Vernichtende Kritik zum Verordnungsvorschlag zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sieht sich erneut harscher Kritik ausgesetzt.

Um dem Missbrauch einschlägiger Dienste der Informationsgesellschaft für den sexuellen Kindesmissbrauch entgegenzuwirken, soll ein klarer und harmonisierter Rechtsrahmen für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet geschaffen werden.

Am 13.04.2023 stellte der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments die Ergebnisse seiner Studie im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments vor und fällte ein ernüchterndes Urteil: So ist von einer Grundrechtsverletzung, namentlich Art. 7 und Art. 8 GRCh, aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbot der pauschalen Vorratsdatenspeicherung die Rede. Auch werden Zweifel hinsichtlich der technologischen Möglichkeiten geäußert, bislang unbekannte Missbrauchsdarstellungen und Grooming-Versuche automatisiert festzustellen. Die fehlende Genauigkeit schließlich hätte eine stärkere Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden zur Folge. Auch sei absehbar, dass sich Täter*innen den Maßnahmen durch Ausweichen auf das Dark und Deep Web entziehen und so die Identifikation weiter erschwert werde.

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