Eckpunktepapier zu Gesetz gegen digitale Gewalt

Das Bundesministerium für Justiz arbeitet an einem Entwurf des im Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP vereinbarten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“. Dazu hat das BMJ nun ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

Kernpunkt ist dabei die Möglichkeit, unbeschadet der strafrechtlichen Verfolgung, eine Rechtsgrundlage für die Sperrung von Accounts bzw. Konten zu schaffen, mittels derer auf Plattformen und in Sozialen Medien rechtswidrige Inhalte und Hass im Netz verbreitet werden. Von diesem Instrument soll ausschließlich nach Erschöpfung anderer Mittel und nach richterlicher Anordnung Gebrauch gemacht werden können.

Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte eine solche Möglichkeit bereits 2019 gefordert und Ende 2022 ein Eckpunktepapier zu einem „Digitalen Gewaltschutzgesetz“ veröffentlicht.

Das Eckpunktepapier des BMJ geht jedoch in einigen Punkten, wie der Ausweitung privater Auskunftsverfahren, über das Element der Accountsperren hinaus und könnte Aspekte von Vorratsdatenspeicherungen ermöglichen, wie von mehreren Akteuren der digitalen Zivilgesellschaft scharf kritisiert wird.

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