Verbände fordern Ende der Endgerätefreiheit

Die Mehrzahl der größeren Verbände der Netzbetreiber in Deutschland haben die Aufhebung der Endgerätefreiheit im Glasfasernetz gefordert.

Trotz der Endgerätefreiheit installieren die meisten Anbieter derzeit hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest eingebautes Glasfasermodem (ONT), für das die Anbieter nicht selten Miete vom Kunden verlangen. Die Verbände begründen ihren Antrag damit, dass beim Betrieb fremder Glasfasermodems Störungen bei Endkunden auftreten könnten. Konkrete Fälle, bei denen es zu Störungen gekommen ist, konnten die Verbände bisher jedoch nicht vorlegen. Diese sollen nachgeliefert werden.

Dies liege aber, laut der Verbände, bloß daran, dass Kunden bisher keine fragwürdigen Geräte verwenden würden.

Die Verbände fordern nun den Erlass einer Allgemeinverfügung, in der festgestellt wird, dass der Netzabschlusspunkt zukünftig nach dem ONT verortet werden soll. So würde die Vorgabe des § 73 Abs. 1 TKG umgangen werden, wonach der Zugang am passiven Netzanschlusspunkt, also derzeit vor dem ONT, zu gewährleisten ist. Ob diese Forderung allerdings mit europäischem Recht, auf das § 73 TKG zurückgeht, vereinbar ist, scheint fraglich. Stellungnahmen der Beteiligten können bis zum 15. September abgegeben werden.

Quellen: