Beschwerde über Gesichtsscan bei Ryanair bei spanischer Datenschutzbehörde eingereicht

Die österreichische Datenschutzorganisation noyb hat eine Beschwerde gegen Ryanair bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht.

Grund dafür ist ein „Verifizierungsprozess“, den die Airline von ihren Kunden vor Antritt des Fluges verlangt. Im Rahmen dieser Verifizierung wird auch eine Gesichtserkennung durchgeführt. Ebendiese Gesichtserkennung ist allerdings nur dann verpflichtend, wenn die Kunden ihren Flug über ein Online-Reisebüro bzw. einen externen Anbieter buchen; wird ein Flug direkt bei Ryanair selbst, ebenfalls online, gebucht, entfällt diese Verifizierung.

Laut Ryanair soll das Verfahren bei der Überprüfung der Kontaktdaten der Kunden helfen. Unklar bleibt, warum dies dann nur bei externen Buchungen notwendig sein soll.

 

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