Überwachung von Mitarbeitern bei den Essenslieferanten Lieferando und Wolt – Unzulässige Leistungskontrolle?

Eine Recherche des ARD-Formats „Vollbild“ gewährt Einblicke in die Nutzung von Daten, die auf Smartphones der Mitarbeiter von Essenslieferanten während ihrer Arbeitszeit erhoben werden.

Ein ehemaliger Mitarbeiter berichtet hierbei, dass ein automatisiertes System während des Lieferbetriebs Daten wie z.B. Standortdaten auswertet und Mitarbeiter in der Zentrale auf Unregelmäßigkeiten hinweist. 

Meldet das System Unregelmäßigkeiten, können sich die Mitarbeiter der Zentrale direkt bei den betroffenen Mitarbeitern melden.

Dr. Stefan Brink, der ehemalige Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, bewertet dieses System als unzulässige Leistungskontrolle durch den Arbeitgeber.

Es bleibt also zu beobachten, ob dieses Thema mit Blick auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit vor einem Gericht behandelt wird.

 

Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/lieferando-ueberwachung-mitarbeiter-lieferdienst-100.html