Am 5. April wurde der Regierungsentwurf zum Netzwerkdurchsuchungsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz wurde in den Medien vor allem als „Facebook-Gesetz“ bekannt. Kern des Gesetzesentwurfs ist es Hate-Speech und Fake-News in sozialen Netzwerken zu bekämpfen. Dazu sollen die sozialen Netzwerke im Rahmen des Gesetzes dazu verpflichtet werden rechtswidrige Inhalte selbst zu löschen. Durch die Einbindung Privater verspricht der Gesetzesentwurf eine deutlich effektivere Abwehr von volksverhetzenden und anderen rechtswidrigen Inhalten. Kritisiert wurde der Gesetzesentwurf, da Rechtsschutz gegen Löschungen von möglicherweise von der Meinungsfreiheit umfassten Äußerungen beschnitten werde. Auch wird die 24-Stunden-Frist zur Löschung problematischer Inhalte kritisiert, da diese durch den Zeitdruck zu massenhaften Lösungen ohne ausreichende Kontrollen führen könnte. Auch der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger äußerte sich negativ über den Entwurf, so bezweifeln nach einer internen Umfrage 82 % der Medienmanager, dass gegen schrumpfendes Medienvertrauen und Fake-News Regierungsmaßnahmen helfen können.
Quellen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/NetzDG.html
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/netzdg-ueberarbeitet-regierungsentwurf-schwaechen-rechtsschutz-grundrechte/
http://meedia.de/2017/04/25/vdz-verleger-halten-facebook-gesetz-fuer-eine-katastrophe-und-print-fuer-den-starken-anker-der-branche/