EuGH zu Urheberrechtsverletzungen durch Streaming

In einem Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH geurteilt, dass Streaming von Filmen und Musik unter Umständen gegen das Urheberrecht verstößt.
Dabei soll es insbesondere dann eine Rechtsverletzung darstellen, wenn gewahr wird, dass der Anbieter das Werk unter Verletzung von Rechten des Urhebers anbietet.
Begründet wird dies anhand von Art. 5 I der Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts. Die dort genannten Punkte müssen kumulativ auf den Einzelfall zutreffen. Generalanwalt Sánchez-Bordona geht in seinem Plädoyer unter Randnummer 64 ff. näher darauf ein. Ob damit in Zukunft der urheberrechtlichen Abmahnung für Nutzer von unlizenzierten Streaming-Portalen Tür und Tor geöffnet ist, wird zur Zeit mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Während eine Meinung Streaming nun generell als abmahnfähige Urheberrechtsverletzung ansieht, verweist eine Gegenmeinung darauf, dass der EuGH sich in seiner Argumentation stark auf das verfahrensgegenständliche Abspielgerät bezogen hat.

Pressemitteilung des Gerichts: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-04/cp170040de.pdf
Plädoyer: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=186069&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=275356
Weitere Informationen:
http://www.sueddeutsche.de/digital/eugh-urteil-warum-streaming-fans-jetzt-aufpassen-muessen-1.3479190
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/eugh-zu-streaming-72808/