Reaktionen auf den Gesetzesentwurf zur Videoverhandlung

Die Debatte bezüglich des Gesetzesentwurfs zur Videodokumentationen in Strafverhandlungen geht in eine neue Runde. Der Entwurf sieht vor, dass die Hauptverhandlung künftig in Bild und Ton aufgezeichnet und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umgewandelt werden soll.
Die Stellungnahmefrist zum Entwurf ist letzten Freitag abgelaufen. Die Reaktionen fielen insgesamt sehr unterschiedlich aus. Bis Freitag hatten sich auch die Neue Richtervereingung (NRV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geäußert.
Laut der NRV verbessere eine solche objektive Dokumentation grundsätzlich die Nachvollziehbarkeit der Hauptverhandlung und die richterliche Überzeugungsbildung. Kritik wird hinsichtlich der Videoaufnahmen formuliert. Zur Transkription in ein Textdokument würden Audioaufnahmen genügen. Eine Bilddokumentation sei dagegen nicht erforderlich.
Diese stehe vielmehr aufgrund des „Mehraufwands“ der zügigen Einführung einer störungsfreien und zweckdienlichen Aufzeichnungstechnik entgegen, so die NRV.
Die BRAK begrüßt hingegen ausdrücklich, dass sich der Gesetzesentwurf nicht auf Tonaufnahmen beschränkt. Der Mensch sei keine Videokamera. Es liege daher nahe, sich der Videokamera zu bedienen, die menschliche Defizite kompensiere, so die BRAK.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/aufzeichnung-hauptverhandlung-strafprozess-digitalisierung-bild-ton-stellungnahmen-nrv-brak/