EU-Kommission verklagt Deutschland

Die EU-Kommission will gegen Deutschland und sieben weitere EU-Staaten – Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen – juristisch vorgehen, da es an der vollständigen Umsetzung einer EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Whistleblowern fehlt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt wurden.
Hintergrund der Klage ist die EU-Richtlinie 2019/1937, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hinweisgebern, unabhängig davon, ob sie in Unternehmen oder Behörden tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es u.a. Verstöße aufzudecken und zu unterbinden.
Um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen, waren die Mitgliedstaaten bis Mitte Dezember 2021 verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Quelle: https://www.golem.de/news/mangelhafter-whistleblower-schutz-eu-kommission-verklagt-deutschland-2302-171944.html