Fototapete in Ferienwohnung als Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Köln hat einem Fotografen Recht gegeben, der aufgrund einer Urheberrechtsverletzung gegen die Vermieterin einer Ferienwohnung geklagt hat (Az. 14 O 350/21).
Die Beklagte hatte für die Vermietung ihrer Ferienwohnung Fotos online gestellt. Im Hintergrund ist dabei auch eine Fototapete an der Wand zu sehen, auf der eine Tulpenmalerei abgebildet ist.
Der Fotograf hatte den Abdruck auf der Tapete genehmigt, klagte nun aber gegen die Vermieterin wegen der Vervielfältigung durch das Einstellen im Internet.
Das Landgericht Köln folgte der Argumentation des Fotografen und hält die Einstellung des Fotos mit der Tapete auf dem Internetauftritt der Klägerin sowie in Buchungsportale für eine rechtswidrig erfolgte öffentliche Zugänglichmachung. Die Beklagte hätte dafür eine Lizenz erwerben müssen. Diese sei auch nicht stillschweigend mit dem Erwerb der Fototapete erteilt.
Zudem handele es sich auch nicht um unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG), da das Werk nicht weggelassen oder ausgetauscht werden könne, ohne dass es dem Betrachter auffiele. Dabei orientiert sich das Landgericht Köln an einer Entscheidung des BGH zu einem Möbelhaus: Der Händler fotografierte eine Sitzgruppe und veröffentlichte das Bild im Katalog. Im Hintergrund war jedoch das Werk eines Künstlers zu sehen, das nur vorübergehend ausgeliehen war. Auch hier handelte es sich nicht um unwesentliches Beiwerk.
Das Landgericht Köln sieht vielmehr eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht beim Erwerber hinsichtlich der Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet vom Urheber. Der Justitiar von heise.de verwies auf den mangelnden Interessenausgleich zwischen Beteiligten und kritisiert, dass Käufer von Tapeten sich nun mit der Lizenzierung auseinandersetzen müssten.

Quelle: https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html?seite=2