Das BVerfG hat am 19.05.2020 entschieden, dass die anlasslose Massenüberwachung durch den BND im Ausland gegen die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis verstößt. Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, wonach das 2016 reformierte BND-Gesetz zu ändern ist. Eine Überarbeitung muss bis spätestens 2021 erfolgt sein. Auch wenn die Regelung inhaltlich und formell verfassungswidrig ist, kann sie dennoch verfassungsgemäß ausgestaltet werden bis
