Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf zum Polizeidatenverarbeitungsgesetz

Die Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Monika Grethel, hat den
Entwurf zum neuen saarländischen Polizeidatenverarbeitungsgesetz stark
kritisiert. So sollen die Befugnisse der LfDI gegenüber den
Polizeibehörden stark eingeschränkt werden. Eine Maßnahme des ULD
gegenüber einer Polzeibehörde wäre nach dem neuen Entwurf unter
Umständen von einer Zustimmung des Innenministeriums abhängig. Dies
würde laut Grethel letztendlich dazu führen, dass Verstöße ohne
behördliche oder gerichtliche Folgen bleiben können und würde somit
einen Verstoß gegen die Richtlinie (EU) 2016/680 darstellen. Diese soll
gerade natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
durch Behörden u.a. zum Zwecke der Ermittlung von Straftaten schützen.

Quelle: https://www.datenschutz.saarland.de/informationsfreiheit/aktuelles/detail/eine-effektive-und-unabhaengige-datenschutzaufsicht-sicherstellen