Update: Die Europäische Kommission hat am 16. Juni 2021 das Verfahren zur Annahme der Angemessenheitsentscheidung für die Republik Korea eingeleitet. Die Kommission wartet nun auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und wird die Zustimmung eines Ausschusses einholen, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Erst wenn diese beiden Schritte abgeschlossen sind, könnte die Kommission die Angemessenheitsentscheidung erlassen. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_2964
