Gesetzesentwurf zum IT-SiG 2.0 im Parlament angenommen

Der Bundestag hat am 23.4. ein zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (BT-Drs. 19/26106), gegen die Stimmen der Oppositionsparteien beschlossen.

Das Gesetz soll die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit sicherstellen, indem dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weitergehende Befugnisse eingeräumt werden. Das BSI soll unter anderem deutlich mehr Personal (1155,5 neue Stellen), bekommen und stärker im Verbraucherschutz tätig werden.

Dazu gehört ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen für Software- und Hardware-Produkte, das die IT-Sicherheit der Produkte sichtbar macht.

Das Gesetz enthält außerdem eine Anordnungsbefugnis des BSI gegenüber Telekommunikations- und Telemedienanbietern zur Abwehr spezifischer Gefahren für die Informationssicherheit. Zudem soll die Behörde künftig aktiv nach Sicherheitslücken bei Unternehmen suchen, die sogenannte Kritische Infrastrukturen betreiben. Dazu zählen verschiedene Sektoren, von Gesundheit, Energie und Landwirtschaft bis hin zu Medien und Kultur.

Das Gesetz war bereits im Vorfeld viel Kritik ausgesetzt. So wurde es unter anderem etwa als „Lex Huawei“ bezeichnet, da die vorgesehene Befugnis des Bundesministeriums des Inneren, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse den weiteren Betrieb einer kritischen Komponente zu untersagen, als Versuch, den chinesischen Netzwerkausrüster Huawei vom Aufbau eines 5G-Netzes auszuschließen gewertet wurde. Als Reaktion auf diese Vorwürfe wurde der Sammelbegriff ausgeweitet und umfasst nun zusätzlich die wesentlichen Zulieferer der nach ihrer inländischen Wertschöpfung größten Unternehmen in Deutschland. Diese Ausweitung wird wiederum als völlig unerwartete Bürokratiehürde für eine Vielzahl von Unternehmen und deren Lieferketten kritisiert.

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Update 12.05.2021: Am 07.05.2021 hat auch der Bundesrat den Gesetzesentwurf gebilligt. 

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/05/it-sicherheitsgesetz.html