Verfahren für Angemessenheitsbeschluss für die Republik Korea

Update: Die Europäische Kommission hat am 16. Juni 2021 das Verfahren zur Annahme der Angemessenheitsentscheidung für die Republik Korea eingeleitet. Die Kommission wartet nun auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und wird die Zustimmung eines Ausschusses einholen, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Erst wenn diese beiden Schritte abgeschlossen sind, könnte die Kommission die Angemessenheitsentscheidung erlassen. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_2964

Rechtsdienstleistung durch einen Datenschutzbeauftragten zulässig

In seinem Urteil vom 12.03.2021, Az. 1 AGH 9/19, hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westphalen entschieden, dass Datenschutzbeauftragte Rechtsdienstleistungen im Sinne der §§ 1 Abs. 3, 3 RDG erbringen dürfen. Die entsprechende Befugnis hierzu ergebe sich aus Art. 39 DSGVO, der das Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten hinreichend genau beschreibe und diesem die Befugnis erteile, die dazugehörigen rechtsberatenden Aufgaben wahrzunehmen. Urteil im Volltext:

Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von automatisierten Entscheidungssystemen

Update: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben sich mit dem Thema „Biometrische Identifikation“ und dem Einsatz der KI in diesem Kontext im Zuge der Aufarbeitung des KI-Verordnungsentwurfs der Kommission beschäftigt. In Anbetracht der extrem hohen Risiken, die von der biometrischen Fernidentifizierung von Personen in öffentlich zugänglichen Räumen ausgehen, fordern der EDSB und der EDSB ein generelles Verbot