Die Entscheidung des AG Dortmund, eine Zeugenaussage per WhatsApp-Videochat zuzulassen (Az.: 729 OWi-268 Js 298/25-30/25), wirft ein Schlaglicht auf die datenschutzrechtliche Problematik dieser Kommunikationsform. Während die unkomplizierte Nutzung verlockend erscheint, birgt sie gerade im sensiblen Kontext einer Gerichtsverhandlung erhebliche Risiken. Ein zentrales Problem liegt in der fehlenden Transparenz und Kontrolle über die Datenverarbeitung durch WhatsApp. Laut der Datenschutzerklärung des Unternehmens
