Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 23. Mai 2025 entschieden, dass Meta personenbezogene Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern vorläufig für das Training seiner KI-Modelle nutzen darf. Ein Eilantrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der diese Praxis stoppen sollte, wurde abgewiesen (Az. 15 UKl 2/25). Meta plant, ab dem 27. Mai öffentliche Beiträge erwachsener Nutzer für das KI-Training zu verwenden, sofern diese nicht
Die Effizienz und Qualität der Bioabfallverwertung stehen im Fokus aktueller Entwicklungen. Vor dem Hintergrund der Novellierung der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen (BioAbfV), die darauf abzielt, die Qualität der erfassten Bioabfälle weiter zu verbessern, beschreitet der Entsorgungsverband Saar (EVS) innovative Wege. Wie der EVS aktuell mitteilt, startet in mehreren Kommunen des Saarlandes – konkret in Spiesen-Elversberg, Schwalbach, Beckingen und
Die freie juristische Datenbank Openjur hat einen wichtigen Etappensieg vor dem Landgericht Hamburg errungen. In einem Verfahren, das die Zukunft des freien Zugangs zu deutschen Gerichtsentscheidungen bedrohte, wurde entschieden, dass Openjur nicht für Anonymisierungsfehler haftet, die von Gerichten selbst begangen wurden. Auslöser des Verfahrens war ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Mai 2022, der unzureichend anonymisiert veröffentlicht wurde. In
Die italienische Datenschutzbehörde hat ein Verbot gegen die KI-basierte App Replika ausgesprochen und das US-Unternehmen Luka Inc. mit einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro belegt. Replika ist ein auf künstlicher Intelligenz basierender Chatbot, der als „virtueller Freund“ fungiert, häufig genutzt zur emotionalen Unterstützung, Selbstreflexion oder gar zum Aufbau romantischer Bindungen. Besonders alarmierend: Die App erfreut sich auch bei Minderjährigen großer
Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 08.05.2025, Az. 8 AZR 209/21).hat klargestellt: Arbeitgeber machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie personenbezogene Daten in einem Umfang verarbeiten, der über die Grenzen einer Betriebsvereinbarung hinausgeht – selbst zu Testzwecken. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Mitarbeiters an die Konzernmutter übermittelt, um die cloudbasierte HR-Software „Workday“ vor deren konzernweiter Einführung zu testen. Eine Betriebsvereinbarung
Am 09. Mai 2025 wurde in Wiesbaden ein wegweisendes Pilotprojekt vorgestellt, bei dem das Hessische Digitalministerium, die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeinsam einen Letter of Intent unterzeichneten. Unter der Leitung von Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus, der BfDI mit Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Klaus Müller wird nun
Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung (KI-VO) rückt Artikel 4 in den Fokus, der eine zentrale Rolle für die praktische Umsetzung der Regulierung spielt: Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ bei allen Personen sicherzustellen, die mit diesen Systemen arbeiten – sei es direkt oder im Auftrag. Der Begriff „KI-Kompetenz“ wird in Artikel 3 Abs.
Die Partnerschaft zwischen Microsoft und OpenAI, bislang ein Vorzeigemodell für strategische Allianzen im KI-Sektor, steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Wie aus Berichten von Handelsblatt und MSN hervorgeht, verhandeln beide Unternehmen derzeit über eine neue Struktur ihrer Zusammenarbeit – mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Im Zentrum steht die geplante Umwandlung von OpenAIs kommerziellem Bereich in eine Public Benefit Corporation (PBC). Diese US-amerikanische

„Was ist die beste Espresso-Maschine zum Preis von unter 200 Dollar, die dem Geschmack von Kaffee in Italien nahekommt?“ Dieses Zitat aus dem Spiegel illustriert beispielhaft, wie selbst in der Kaffeepause plötzlich digitale Kaufberatung Einzug hält. Bereits seit dieser Woche ermöglicht GPT‑4 seinen Nutzerinnen, fundierte Produktempfehlungen zu erhalten – ein Schritt, der den Abschluss von Fernabsatzverträgen direkt in den virtuellen

Die Entscheidung des AG Dortmund, eine Zeugenaussage per WhatsApp-Videochat zuzulassen (Az.: 729 OWi-268 Js 298/25-30/25), wirft ein Schlaglicht auf die datenschutzrechtliche Problematik dieser Kommunikationsform. Während die unkomplizierte Nutzung verlockend erscheint, birgt sie gerade im sensiblen Kontext einer Gerichtsverhandlung erhebliche Risiken. Ein zentrales Problem liegt in der fehlenden Transparenz und Kontrolle über die Datenverarbeitung durch WhatsApp. Laut der Datenschutzerklärung des Unternehmens