Auf Einladung des Instituts für Rechtsinformatik haben sich die ICC legal tools outsourcing Partner, am 25.06. im Science Park der Universität des Saarlandes getroffen, um die Festlegung von Dokumentationsstandards zum Römischen Statut und für Kriegsverbrechertribunale zu besprechen. Den Schwerpunkt bildete dabei die technische Umsetzung der Dokumentation sowie Erstellung einer zentralen Datenbank zum Völkerstrafrecht. Zu den ICC legal tools outsourcing Partnern
Chilling Effects ist ein Internetarchiv welches von zahlreichen renomierten Law-Schools wie beispielsweise Harvard, Stanford und Berkley sowie der Electronic Frontier Foundation (EFF) im Jahre 2001 gegründet wurde. Ziel von Chilling Effects ist es Abmahnungen („cease and desist notices“) bezüglich Handlungen im Internet zu sammeln und zu dokumentieren und gleichzeitig den Betroffenen eine Art Rechtsauskunft über mögliche Schritte zu geben. Die
Der Open Source Zensus ist das erste globale Projekt, welches versucht die Anzahl der Open Source Installationen auf Unternehmens-Rechnern weltweit festzustellen. Dabei wird auf die Mithilfe der Mitarbeiter gebaut, welche entweder ohne Anmeldung oder nach einer freiwilligen Registrierung ein Programm zur Ermittlung der Open Source Installationen herunterladen können. Nach erfolgtem Scan werden die Daten anonymisiert an das Projekt geschickt. Zu
Die neunte Kammer des Court of Appeals hat ein Urteil des District Courts von Kalifornien teilweise aufgehoben und den Fall an dieses zurück verwiesen, nachdem es zu der Feststellung kam, dass Textnachrichten der Privatsphäre auch dann unterfallen, wenn sie von Beamten während des Dienstes, von einem Dienstanschluss aus versandt werden. In Ontario wurden städtischen Mitarbeitern von der Firma Arch Wireless
Einen Leitfaden zum sicheren Umgang mit USB-Sticks in Unternehmen hat die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) herausgegeben. Untersuchungen haben ergeben, dass USB-Sticks oftmals überhaupt nicht gesichert. Eine Wahrnehmung der daraus resultierenden Gefahren fand in der Vergangenheit selten statt. Ziel der ENISA ist es, die Wahrnehmung der Risiken zu schärfen. Zu den größten Gefahren im Umgang mit USB-Sticks gehören
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Der Direktor des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes, Professor Dr. Torsten Stein, und der Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht, Thomas Kleist, haben einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die Forschungsvereinbarung sieht eine enge Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und dem Vortrag von Interessen der SaarLorLux-Region vor, welche über den europäischen Ausschuss der Regionen bei aktuellen Vorhaben der EU-Politik eingebracht werden sollen. Related Links
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gründung einer einheitlichen, europäischen Telekommunikationsaufsichts- und Regulierungsbehörde, der EECMA (European Electronic Communications Market Authority) ist an einem Veto des Europaparlaments gescheitert. Vorgesehen war, dass sie für eine einheitliche Marktaufsicht sorgen und EU-weite Frequenzen vergeben sollte. Die EECMA sollte den Zusammenschluss der Nationalen Regulierungsbehörden in der ERG ersetzen und weitere Kompetenzen erhalten. Mit der nun erfolgten Ablehnung ist
Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) berät Mitgliedsstaaten und Körperschaften der Europäischen Union über sicherheitsrelevante Probleme im Hardware- und Softwarebereich. Sie spricht zudem Empfehlungen für die Entwicklung von entsprechenden Standards aus und zeigt Risiken bei deren Umsetzung auf. Damit die ENISA ihre Arbeit fortsetzen kann, war ein Beschluss der Kommission sowie eine Zustimmung des Europaparlaments erforderlich. Der Beschluss
Aus einem Urteil des OLG Frankfurt geht hervor, dass die deutsche Denic unter bestimmten Bedingungen verpflichtet ist, eine Domain aus nur 2 Buchstaben zu vergeben. Geklagt hat der Automobilhersteller VW nachdem er vergeblich versucht hatte, die Domain vw.de zugeteilt zu bekommen. Diese hatte Denic mit Hinweisen auf technische Risiken der allgemeinen Betriebssicherheit des E-Mail-Verkehrs sowie des Internets verweigert. Somit sollen