USA: Textnachrichten unterfallen der Privatsphäre auch wenn sie von Beamten oder Angestellten stammen

Die neunte Kammer des Court of Appeals hat ein Urteil des District Courts von Kalifornien teilweise aufgehoben und den Fall an dieses zurück verwiesen, nachdem es zu der Feststellung kam, dass Textnachrichten der Privatsphäre auch dann unterfallen, wenn sie von Beamten während des Dienstes, von einem Dienstanschluss aus versandt werden.

In Ontario wurden städtischen Mitarbeitern von der Firma Arch Wireless 20 Pager zur Verfügung gestellt, mit denen sie Textnachrichten untereinander versenden konnten. Dies war bis zu einem bestimmten Zeichenkontingent kostenlos; sobald die Anzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraumes jedoch überschritten wurde, gingen die Mehrkosten an die Stadt. Die private Nutzung der Pager war durch eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter ausgeschlossen worden. Die Klausel besagte auch, dass kein Mitarbeiter der Stadt bei Benutzung von städtischen Ressourcen wie Dienst-Email, oder -Telefon, ein Recht auf Privatsphäre hätte.

Die Stadt wollte die Mehrkosten an die Verursacher weitergeben, indem sie behauptete, dass die Benutzer sie durch private Nachrichten verursacht hätten. Um dies beweisen zu können, wurden sämtliche Nachrichten die über die Dienst-Pager versandt wurden mitgeschnitten und ausgewertet. Dabei berief sich die Stadt darauf, dass die Nachrichten über Dienst-Geräte versandt wurden und deren Inhalt immer öffentliche Informationen darstellen würden und keinem Schutz der Privatsphäre unterfielen.

Dies beurteilte der Court of Appeals jedoch anders und stellte fest, dass auch Angestellte und Beamte von staatlichen Institutionen bei der Benutzung von staatlichen Telekommunikationsgeräten ein Recht auf Privatsphäre haben. Das Loggen von Nachrichten, allein zum Zwecke des Nachweises einer privaten Nutzung sah das Gericht als nicht zulässig an.

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