Das Europäische Parlament hat kürzlich seinen Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt vorgestellt. Darin werden die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zur geplanten EU-Richtlinie zusammengefasst und dem Entwurf der EU-Kommission gegenübergestellt. Die
Unser neuer Link der Woche befasst sich mit den Themen Verbraucherschutz und Mediation. Das Portal mit dem Namen "Der Online-Schlichter" wird seit 2009 vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. angeboten. Es ist nach eigenen Angaben auf Streitfälle spezialisiert, die in Folge von Verträgen, die über das Internet zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschlossene wurden, entstanden sind. Dabei nimmt das Portal die
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 7. Mai 2013 – Az. 5 U 32/12 klargestellt, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum einer Internetseite notwendig ist, um die Pflicht zur Angabe einer "Adresse der elektronischen Post" nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG zu erfüllen. Die Pflicht kann nicht durch die Angabe einer Fax- oder Telefonnummer erfüllt werden.
Der Rechtsstreit um eingescannte Bücher bei Google Books zwischen amerikanischen Autoren und dem Konzern Google begann vor mehr als acht Jahren. Nun hat Google vor einem Gericht in New York (Southern district court of New York) einen Sieg errungen. Die Klage der Autoren wegen Urheberrechtsverletzungen wurde abgewiesen. Richter Denny Chin sieht in Google Books eine Errungenschaft für die Allgemeinheit. Allein
"Um alle unsere Bürger zu schützten, ist es von höchster Bedeutung, diese Probleme durch die Wiederherstellung des Vertrauens und die Stärkung unserer Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und Innenpolitik anzugehen." Dies erklärte EU-Kommissarin für Justiz Viviane Reding im Nachgang zu einem EU-US Justiz und Ministertreffen am 18. November in Washington D.C., bei dem insbesondere Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit
Am 1. August 2013 trat in Russland das Bundesgesetz zum Schutz intellektueller Rechte in sozialen Netzwerken in Kraft. Das Gesetz fügt Korrekturen in bereits bestehende Normen des Urheberrechts ein. Es dient dem Schutz der Urheberrechte an Videoproduktionen im Internet. Die vom Gesetzgeber gewählte Methode des Vorgehens gegen Urheberrechtsverletzungen ist die Sperrung der Internetseiten, die widerrechtlich Filme, Videos und diesbezügliche Informationen
Auch in dieser Woche begleitet uns das Thema Open-Data. Wie in den letzten beiden Wochen berichtet, steht es unverändert schlecht um die Umsetzung der Open-Data-Ziele in Deutschland. Nun haben die Betreiber der offiziellen Open-Data-Seite, Govdata.de, die von Kritikern mit der Einrichtung der Internetseite not-your-govdata.de gewürdigt wurde, einen ersten Zwischenbericht zur Evaluation ihrer Seite veröffentlicht. Dass das Interesse an Govdata.de unverändert
Unser neuer Link der Woche befasst sich mit einem interessanten Internetangebot zum Thema Datenschutz. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bietet auf seiner Internetseite ein öffentliches Forum an. Das Forum, das unter dem unten stehenden Link aufgerufen werden kann, bietet eine offene und frei zugängliche Plattform auf der Fragen und Informationen zum Thema Datenschutz ausgetauscht werden können. Die Nutzer können sich hierbei
Für zunächst fünf Jahre (September 2013 bis zum 14. September 2018) nimmt das Hochschul-IT-Zentrum für die UdS und die HTW am Landesvertrag der rheinland-pfälzischen Hochschulen für die Nutzung der Sophos Data Protection Suite teil. Die Suite enthält eine Vielzahl an Sicherheitsprogrammen für verschiedene Betriebssysteme (Windows, Mac, Linux). Die Nutzung der Produkte ist nicht auf dienstliche PCs beschränkt, so dass eine
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 7. November in der Rechtssache C-473/12 bestätigt, dass Artikel 13(1) der EG-Richtlinie 95/46, der mögliche Ausnahmen für die Anwendung der Rechte einer betroffenen Person (unter anderem Informationsrechte nach Artikel 10 und 11 der EG-Richtlinie 95/46) dahingehend auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten nicht die Pflicht, wohl aber die Möglichkeit haben, eine oder mehrere der